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Auto: Ohne diese Vorrichtung könnte dein Anhänger bis zu 620 Euro Strafe kosten

Wer plant, demnächst mit Auto und Anhänger ins Ausland zu fahren, sollte genau hinschauen. Denn je nach Land, kann die falsche Befestigung die Urlaubskasse ordentlich belasten.

Auto zieht Anhänger
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Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist für viele Deutsche Gewohnheit. Doch wer hier gerne einen Anhänger oder Wohnwagen hinter sich herzieht, sollte genau aufpassen. Denn ohne die richtige Vorrichtung zur Befestigung kann das unter Umständen ziemlich teuer werden.

Auto mit Anhänger: Besser gut absichern

Wer mit PKW und Anhänger unterwegs ist, muss letzteren adäquat sichern. Hierfür gibt es verschiedene Methoden, abhängig von der Art des Anhängers. Diese unterscheiden sich vor allem in der Verhaltensweise, sollten sie doch einmal von der Kupplung des Autos rutschen, wie der ADAC erklärt. Die zwei bekanntesten Arten sind:

  • Gebremster Anhänger: Dieser besitzt ein Abreißseil, welchen am Auto befestigt wird. Sollten sich Anhänger und Auto trennen, reißt das Seil von Anhänger und die Bremse wird ausgelöst.
  • Ungebremster Anhänger: Der ungebremste Anhänger setzt auf ein Sicherungsseil. Im Gegensatz zum Abreißseil soll dieses den Anhänger weiter am Auto befestigt halten und stellt somit eine Art zweite Sicherheitsstufe dar.

In Deutschland ist es nicht unüblich, das Seil einfach in einer Schlaufe über die Anhängerkupplung zu legen, besonders, wenn keine andere Vorrichtung vorhanden ist. Das ist allerdings unsicher und potentiell gefährlich, insbesondere in Bereichen mit vielen Autos. Daher ist die zusätzliche Befestigung über eine sogenannte Hollandöse zu empfehlen.

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Was ist eine Hollandöse eigentlich?

Eine Hollandöse ist eine Vorrichtung, welche an diversen Anhängerkupplungen befestigt werden kann, sollte diese nicht die geeignete Befestigungsmöglichkeit in Form einer integrierten Öse bieten. Eine Hollandöse ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich, vom Bügel über eine Schelle bis zur Klemme ist alles möglich.

Beachten sollte man jedoch, dass eine solche Öse bei einfahrbaren Kupplungen wieder demontiert werden muss, bevor diese eingezogen wird. Es drohen sonst Verklemmungen und im schlimmsten Fall schmerzhafte Schäden am Auto.

Diese Gesetze und Strafen warten auf dich

In Deutschland ist die zusätzliche Sicherung per Öse nicht vorgeschrieben, aber dennoch zu empfehlen. Mit einem Bußgeld musst du jedoch nicht rechnen, solltest du den Anhänger lediglich per Schlaufe sichern. Im Ausland sieht das jedoch anders aus, hier drohen im Umland bis zu 520 Euro Bußgeld. Wir geben dir einen Überblick über Gesetze und Bußgelder in drei der beliebtesten Urlaubsgebiete mit dem Auto:

Österreich

Unsere österreichischen Nachbar*innen halten es bei gebremsten Anhängern wie wir. Diese müssen zwar per Abreißseil befestigt werden, eine Abrutschsicherung wie eine Hollandöse ist jedoch nicht verpflichtend. Anders sieht es bei ungebremsten Anhängern aus. Hier drohen bei lascher Befestigung bis zu 100 Euro Strafe.

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Schweiz

Die Schweizer*innen haben die strengsten Regeln in unserer Liste. Hier muss prinzipiell ein Seil am Anhänger befestigt sein, welches auch gegen Abrutschen an der Kupplung gesichert ist und zusätzlich an einem festen Teil des Fahrzeugs befestigt sein muss. Nur, wenn keine Befestigung des Seils direkt am Auto möglich ist, darf eine Hollandöse genutzt werden. Nichtbeachtung kann hier mit bis zu 620 Euro quittiert werden.

Bist du mit einem ungebremsten Anhänger unterwegs und hast das Sicherungsseil nicht entsprechend befestigt, kann dir aufgrund von „mittelschwerer Widerhandlung“ sogar ein temporäres Fahrverbot in der Schweiz drohen.

Niederlande

Auch in den Niederlanden ist Abreißseil oder Sicherheitsseil verpflichtend und wie schon zu vermuten war, setzen die Niederländer*innen auf eine zusätzliche Verbindung von Anhänger und Auto über Öse oder Bügel. Die Hollandöse trägt ihren Namen also nicht von ungefähr. Eine einfache Schlaufe wird entsprechend nicht toleriert.

Befolgst du die Regelungen an Auto und Anhänger nicht, musst du mit bis zu 230 Euro Bußgeld rechnen.

Quelle: ADAC

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