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Ab heute: Gesetz ändert Regeln für Tempowarner

Seit zwei Jahren schon ist die EU-Verordnung 2021/1958 in Kraft. Nun wird sie verschärft.

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Ab dem 7. Juli 2024 treten neue Vorschriften in Kraft, die verlangen, dass alle neu zugelassenen Autos mit fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sind. Eine wichtige Neuerung ist das Intelligente Geschwindigkeitsassistenzsystem (ISA), auch bekannt als Tempowarner, das die Geschwindigkeit überwacht und den Fahrer warnt, wenn das Tempolimit überschritten wird.

Tempowarner: Ab 1. Juli in allen neuen Fahrzeugen

ISA wird in allen neuen Autos Pflicht und bietet visuelle oder akustische Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Es kann auch die Beschleunigung leicht reduzieren, indem es das Gaspedal anhebt oder vibrieren lässt. Allerdings bremst es nicht automatisch und begrenzt die Geschwindigkeit nicht aktiv, sodass du die Kontrolle und Verantwortung behältst.

Die EU-Verordnung 2021/1958, die bereits im Juli 2022 in Kraft trat, verlangt, dass alle neuen Fahrzeugmodelle in der Europäischen Union (EU) mit dem Tempowarner ausgestattet sind. Er ist ein zentraler Bestandteil der Verordnung, da er als besonders wirksame Maßnahme zur Unfallvermeidung gilt. Durch die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen wird das Unfallrisiko gesenkt und das Fahren sicherer gemacht. Die EU strebt an, die Technologie flächendeckend zu implementieren, um die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen.

Ab dem 1. Juli 2024 verschärft sich die EU-Verordnung 2021/1958 weiter. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt sie nicht länger nur für neue Fahrzeugmodelle, sondern auch für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU.

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Diese Systeme sind ebenfalls Pflicht

Neben dem Tempowarner müssen neue Fahrzeuge noch weitere Systeme enthalten. Eine Blackbox, auch Ereignisdatenrekorder (EDR) genannt, zeichnet Daten wie Geschwindigkeit und Bremsvorgänge während Unfällen auf und hilft bei der Unfallanalyse. Diese Informationen bleiben lokal und anonym, es sei denn, sie werden für Unfalluntersuchungen benötigt.

Der Notbremsassistent erkennt Kollisionsgefahren und bremst das Fahrzeug autonom ab, um Unfälle zu verhindern oder zu verringern. Ein Notbremslicht warnt nachfolgende Fahrzeuge vor plötzlichen Bremsungen, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Der Müdigkeitswarner überwacht Anzeichen von Ermüdung und gibt Warnungen aus, um Pausen anzuregen.

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Quelle: EU-Verordnung 2021/1958

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