Hast du bestimmte Smart Home-Geräte auf deiner Geschenkeliste oder bereits zuhause? Dann solltest du unbedingt auf die Tipps der Bundesnetzagentur (BNetzA) achten. Einige Produkte könnten dich und die Menschen in deiner Umgebung nämlich ausspionieren.
Smart Home-Geräte: Hier besteht Spionage-Gefahr
Zu den Smart Home-Geräten zählen etwa intelligentes Spielzeug oder vernetzte Alltagsgegenstände mit versteckter Kamera oder versteckten Mikrofon. Laut Bundesnetzagentur greifen sie in die Privatsphäre der Nutzer:innen und die Personen in der Umgebung ein. Die BNetzA bezeichnet sie als „Spionagegeräte“.
Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt hierzu:
„Gerade in der Vorweihnachtszeit sind smarte Produkte und Spielzeuge stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, die Produktbeschreibung vor dem Kauf genau zu lesen.“
Jochen Homann
Was macht die Bundesnetzagentur? „Zentrale Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Wettbewerb in den Energie-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten zu fördern und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesen Bereichen sicherzustellen“, heißt es in der offiziellen Beschreibung. Die BNetzA ist eine Regulierungsbehörde, die dazu beiträgt, dass Unternehmen erforderliche Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der Netze tätigen können. Außerdem regelt sie die Nutzung von Frequenzen und Rufnummern. Die Energiewende spielt ebenfalls eine große Rolle: „Die Bundesnetzagentur beschleunigt die Planung neuer Stromleitungen und stellt damit sicher, dass Energie auch in Zukunft verlässlich verfügbar ist und bezahlbar bleibt.“ |
Vorsicht bei diesen Geräten
Bei Saugrobotern solltest du besonders vorsichtig sein. Sie könnten verboten sein, wenn sie heimlich Bilder und/oder Audiodateien per WLAN oder Bluethooth an das Smartphone der Besitzer:innen übertragen können. „Entscheidend ist dabei, dass die Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe“, so die BNetzA. Derzeit werden mehrere Produkte getestet, die auf dem Markt sind.
Auch vernetztes Spielzeug, wie etwa ein ferngesteuertes Auto mit versteckter Kamera, könnte eine Gefahr für die Privatsphäre sein. Besonders vorsichtig solltest du sein, wenn es sich um Spielzeug handelt, das sich mit dem Internet verbinden kann.
Besonders perfide: Der Bundesnetzagentur sind unter anderem auch Alltagsgegenstände negativ aufgefallen, die unbemerkt Bild und Ton aufnehmen. Das sind etwa Duftspender oder Taschentuchboxen.
Übrigens: Auch bei Smartwatches solltest du vorsichtig sein. Verfügt das Gerät über eine Abhörfunktion oder verdeckte Kamera, ist das verboten. Bezeichnet wird das Feature etwa „voice monitoring“, „Babyphonefunktion“ oder „one-way conversation“.
Darauf solltest du achten
Die Bundesnetzagentur rät dir, dich vor dem Kauf von Smart Home-Geräten genau über die Funktionsweise zu informieren. Außerdem solltest du die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmung der dazugehörigen Apps genau prüfen. Diese drei Punkte führt die BNetzA auf:
- Verfügt das Produkt über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
- Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an Dritte übertragen, ohne dass der Aufgenommene davon Kenntnis oder die Aufnahmesituation unter Kontrolle hat?
- Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? In all diesen Fällen ist das Produkt verboten.
Möchtest du ein Smart Home-Gerät kaufen und bist dir unsicher, kannst du dich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Das geht per E-Mail (spionagegeraete@bnetza.de) und telefonisch (030/22480-500).
Quelle: Bundesnetzagentur