Das Internet gilt gerne mal als rechtsfreier Raum. Was in der echten Welt unmöglich und verboten ist, stößt im Netz noch längst nicht an seine Grenzen. Das will die Europäische Union (EU) jetzt ändern. Der Digital Markets Act und sein Zwilling, der Digital Services Act, werden schneller diskutiert und finalisiert als gedacht. Dabei wird sich auch einiges für dich verändern.
Weniger Hassrede und Anonymität im Internet – das ändert sich auf Youtube, Ebay und Co.
Am 23. April stand nach einer 16-stündigen Sitzung nun der Text für das Digitale-Dienste-Gesetz. Fokussiert werden in diesem Entwurf Plattformauflagen gegen Hassrede und das zweischneidige Schwert der Anonymität im Netz.
Viel soll sich dadurch ändern, wie Netzwelt erklärt. Auf gängigen Social-Media-Plattformen wie Twitter, Instagram und TikTok sollen Inhalte schneller moderiert werden. Doch auch beim Online-Shopping auf eBay sorgen Anpassungen für weniger Betrug und mehr Sicherheit – so zumindest die Idee. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:
- eBay, Amazon et cetera: Verkaufsplattformen wie eBay müssen ihre Verkäufer*innen bald verifizieren. D.h. willst du etwas verkaufen, musst du der Plattform erstmal beweisen, dass du echt bist. Durch die Angabe von Daten aus deinem Personalausweis, Adresse und Klarname soll Betrug im Internet eingedämmt werden.
- Social Media und illegale Inhalte: Die Zusammenarbeit zwischen Behörden wie der Polizei und Social-Media-Plattformen soll verbessert werden. Beim Posten oder Versenden illegaler Inhalte, wie Drohungen, Darstellungen von Gewalt usw. kann also die Polizei von der Plattform verlangen, das „wer“ und „wo“ herauszugeben.
- Änderungen für Creator: Auch sollen die Plattformen beim Löschen von Inhalten mehr Transparenz zeigen müssen. Creator auf Youtube und Co. sollen zudem wesentlich direkter Einspruch gegen das Entfernen ihrer Inhalte anmelden können.
Wann kommen die Änderungen auf dich zu?
Schon im Sommer soll das Gesetz endgültig beschlossen werden. Bis besagtes Digitale-Dienste-Gesetz zusammen mit dem Digitale-Märkte-Gesetz in Kraft tritt, wird noch einige Zeit vergehen.
Allerdings betont Präsidentin der Europäisches Kommission Ursula von der Leyen: „Die heutige Verhandlung des Digitale-Dienste-Gesetzes ist historisch in Geschwindigkeit und Substanz. Das [Gesetz] wird die Grundregeln für alle Online-Services in der EU neu verhandeln“.
Viel wichtiger ist allerdings die Frage, wie viel Zeit nach Inkrafttreten der Verordnungen dann auch die Plattformen wie eBay, Instagram, Twitter und Co. haben, um den Forderungen nachzukommen. Das Aufstocken von Personal, um Inhalte schneller zu moderieren oder Anfragen von NGOs und weiteren entgegen zunehmen, ist nicht von heute auf morgen erledigt.
Fraglich ist auch, wie die Einhaltung dann überprüft werden soll. Welchen Effekt das Gesetz also am Ende auf unsere Nutzung des Internets wirklich haben wird, bleibt noch abzuwarten.
Quellen: Netzwelt, Europäisches Kommission
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