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Große Steueränderung geplant: Sie beeinflusst das Gehalt von Millionen Menschen

Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler steht womöglich etwas Neues an. Wann es soweit ist, ist noch nicht klar. Ingesamt soll es aber positive Effekte haben.

Frau hält leeres Portemonnaie auf.
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Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung gibt es den Plan, die bekannten Steuerklassen 3 und 5 zu streichen. Davon betroffen wären Millionen Ehepaare, die durch in der Regel zwischen den Klassen 3, 4 und 5 wählen können, um ihr Einkommen zu versteuern.

Wann werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Angeblich steht das Ende der Steuerklassen 3 und 5 zum 1. Juli 2023 an. Wie aber beispielsweise der Lohnsteuerhilfeverein (VLH) erklärt, handelt es sich hierbei um ein Gerücht. So wurde zwar im Koalitionsvertrag von 2021 festgeschrieben, dass eine entsprechende Änderung der Steuergesetze angedacht ist. Wann genau es zur Umsetzung kommt, ist bislang aber nicht klar.

Genauer habe die Bundesregierung dafür sogar bis Herbst 2025 Zeit, heißt es weiter. Im Koalitionsvertrag selbst steht dazu:

„Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft.“ 

Koalitionsvertrag von 2021 (via Lohnsteuerhilfeverein)

Das steckt hinter der möglichen Änderung

Hintergrund der Neuerung ist besagte Fairness. Denn damit soll eine höhere Besteuerung in Klasse 5 vermieden und eine gerechte Verteilung der Steuerbelastung erreicht werden. Hier ist insbesondere das sogenannte Ehegattensplitting betroffen.

Ganz aktuell verdienen bei einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zumeist Frauen weniger, müssen dafür aber sehr hohe Abgaben leisten. Laut VLH glauben SPD, Grüne und FDP, „dass durch die Abschaffung der Steuerklassenkombi 3 und 5 mehr Frauen erwerbstätig oder ihre Arbeitszeit erhöhen würden“.

Diese Effekte hätte das Aus der Steuerklassen

Wie Stern berichtet, bietet die Verknüpfung der Steuerklassen 3 und 5 die einzige Möglichkeit, vom Ehegattensplitting zu profitieren. Dabei teilt man das gemeinsame Einkommen durch zwei. Eine Steuervorteil ergibt sich am Ende, wenn ein Teil der Gemeinschaft deutlich mehr als der andere verdient.

Ein bestehendes Problem: Die Person mit dem höheren Einkommen erhält in der Steuerklasse 3 ein deutlich höheres Nettoeinkommen. Die Person mit dem bereits niedrigeren Einkommen in der Steuerklasse 5 ein deutlich geringeres Nettoeinkommen. Da diese Rolle in einer Partnerschaft in den meisten Fällen der Frau zufällt, fehlt vielen der finanzielle Anreiz, zu arbeiten.

Die Alternative der Steuerklasse 4 scheint dagegen bei Steuerzahler*innen deutlich unbeliebt. So würden nur 0,6 Prozent der Antragsberechtigten darauf zurückgreifen, meldet Stern weiter.

„Das Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination 4/4 für Verheiratete ist weder wirksam noch wirtschaftlich. Es verfehlt die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele zur Förderung der Gleichstellung“, zitiert man den Bundesrechnungshof. Dieser empfehle sogar, das Verfahren gänzlich abzuschaffen. Stattdessen solle man prüfen, ob sich die damit verfolgten Ziele auch auf einem anderen Weg realisieren lassen.

Wie die neuen Steuerklassen aussehen werden, ist bislang unklar. Für Millionen Deutsche soll es aber spürbare Veränderungen geben.

Quellen: Lohnsteuerhilfeverein, Stern

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