Seit 2021 gibt es die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl, die bislang zu 100 Prozent über die Nebenkosten umgelegt werden konnten. Anfang 2023 änderte sich dies, so dass die entstehenden CO2-Kosten auch durch Vermieter mitgetragen werden müssen. Für einige kann es dabei um hunderte Euro gehen.
CO2-Kosten: Vermieter sind jetzt hier in der Pflicht
Mit der Einführung des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (zum Gesetz) soll garantiert werden, dass die anfallenden CO2-Kosten sowohl durch Vermieter als auch Mieter*innen getragen werden. Der derzeitige Preis pro ausgestoßener Tonne CO2 liegt bei 30 Euro. Fachleuten zufolge soll dieser bis 2026 auf bis zu 55 Euro ansteigen.
Für die neue Verteilung wird der CO2-Preis nach einem Stufenmodell zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Entscheidend für die jeweiligen Anteile ist dabei die Klimafreundlichkeit der Immobilie, wie Chip berichtet. Bei Wohngebäuden entfallen die CO2-Kosten, die der Vermieter berechnen muss, auf CO2 pro Quadratmeter (m²) Wohnfläche und Jahr (a).
Nach der neuen Regelung ergeben sich laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) je nach Zustand des Hauses die folgenden Anteile:
Kohlendioxidausstoß | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
---|---|---|
< 12 kg CO2/m²/a | 100% | 0% |
12 bis<17 kg CO2/m²/a | 90% | 10% |
17 bis <22 kg CO2/m²/a | 80% | 20% |
22 bis <27 kg CO2/m²/a | 70% | 30% |
27 bis <32 kg CO2/m²/a | 60% | 40% |
32 bis <37 kg CO2/m²/a | 50% | 50% |
37 bis <42 kg CO2/m²/a | 40% | 60% |
42 bis <47 kg CO2/m²/a | 30% | 70% |
47 bis <52 kg CO2/m²/a | 20% | 80% |
>=52 kg CO2/m²/a | 5% | 95% |
Mehrere Hundert Euro Ersparnis für Mieter*innen möglich
Um herauszufinden, ob der Vermieter die Aufteilung sachgemäß vornimmt, ist ein Blick in die Heizkostenabrechnung nötig. Dort müssen genaue Angaben dazu gemacht werden, wie die CO2-Kosten durch den Vermieter umgelegt wurden, das heißt welchen Anteil ein*e Mieter*in zu tragen hat, die Einstufung der Wohnung sowie die Grundlage der Berechnung. Lassen sich die Anteile an den Kohlenstoffdioxidkosten nicht entnehmen, dürfen Mieterinnen und Mieter laut Chip pauschal drei Prozent der Heizkosten einbehalten.
Sollte der Vermieter eines Mehrfamilienhauses aufgrund des schlechten Zustandes 95 Prozent übernehmen müssen, ergäbe sich für dortige Wohnungen im Schnitt eine Ersparnis von etwa 64 bis 93 Euro pro Jahr. Nimmt man als Beispiel dagegen eine Wohnung mit hundert m² und einem durchschnittlichen Verbrauch, muss der Vermieter bereits 123 Euro im Jahr übernehmen. Steigen die Energiepreise bis 2026 wie prognostiziert an, wären es dann bereits 225 Euro, wie Chip berechnet.
Quellen: BMWK, Chip
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