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Produkte beim Einkaufen selbst einscannen? Aus diesem Grund warnt eine Anwältin jetzt davor

Eine Juristin hat Dinge genannt, die sie aufgrund beruflicher Erfahrung nie tun würde. Dazu gehört die Nutzung einer Selbstbedienungskasse.

Frau scannt Produkte an einer Selbstbedienungskasse
© EdNurg - stock.adobe.com

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Die TikTokerin und Anwältin Carrie Jernigan teilte einen Clip, der auf der Plattform bereits von mehr als 215.000 Menschen gelikt und von fast 11.000 Personen kommentiert wurde. Darin erklärt sie, warum die Benutzung einer Selbstbedienungskasse aus ihrer Sicht ein No-Go sein sollte.

Selbstbedienungskasse: Diese Gefahr droht laut Anwältin

Ob Ikea, Obi, Rewe oder Rossmann, auch in Deutschland finden sich in zahlreichen und vor allen großen Ketten Terminals, an denen du deine Waren eigenständig einscannen und bezahlen kannst. Ganz ohne Hilfe der Angestellten vor Ort. Diese Selbstbedienungskassen erscheinen auf den ersten Blick besonders praktisch.

Jernigan sieht darin allerdings ein gewisses Risiko. Nachdem sie in einem initialen Clip erklärte, dass sie aus ihrer Perspektive als Juristin persönlich keinen Self Checkout mehr vornehmen werde, veröffentlichte sie kurze Zeit später ein Video auf TikTok, in dem sie die Gründe dafür detaillierter erläutert.

Hintergrund ihrer Einschätzung ist, dass Menschen, die absichtlich an einer Selbstbedienungskasse stehlen, ihre Straftaten inzwischen sehr geschickt verstecken. Der Vermögensschutz in großen Geschäften, so Jernigan weiter, habe daher immer weniger Verständnis für Personen, die gar nicht stehlen wollten.

Diese Personen rücken angeblich ins Visier

Kundinnen und Kunden, die beim Auschecken einen Artikel übersehen haben, würden ihr zufolge zur Kasse gebeten, obwohl sie keine Diebstahlsabsicht hatten: „Die großen Unternehmen werden nicht ihre Zeit und Ressourcen darauf verwenden, herauszufinden, ob sie es absichtlich getan haben“.

Außerdem nehme man Verbraucher*innen ins Visier, die ihre Artikel rechtmäßig gekauft haben, wenn das Geschäft feststellt, dass es zu wenig Ware hat: „Die meisten [werden] am ersten Tag nicht zur Kasse gebeten […]“. Stattdessen würden sie später angeklagt, wenn jemand in der Abteilung für Vermögensschutz des Geschäfts eine Inventurzählung oder Qualitätskontrolle durchführt und „später zu kurz kommt“.

Jernigan fügt hinzu, dass derartige Läden aufgrund ihrer Größe in der Regel nur sehr wenige Beweise vorlegen müssten, um eine eidesstattliche Erklärung für einen Durchsuchungsbefehl zu erzielen. Mit dramatischen Folgen: „Die Anklagen, die sie bis zu einem Jahr ins Gefängnis bringen können, werden eingereicht, und dann kämpfen sie um ihr Leben, indem sie versuchen festzustellen, an welchem Tag sie bei Walmart waren und was sie alles gekauft haben.“

TikTok-Userschaft reagiert mit ähnlichen Geschichten

Dass diese Behauptungen der Anwältin nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigen Erfahrungsberichte, die ihre Followerschaft zum Thema Selbstbedienungskasse nach der Veröffentlichung des Videos geteilt haben. Viele haben ganz ähnliche Dinge erlebt, die nicht nur psychisch, sondern auch finanziell belastend waren.

„Meine Mutter hat versehentlich ein winziges Zitronenöl im Wert von 3 Dollar in ihrem Einkaufswagen gelassen, nachdem sie Lebensmittel im Wert von 300 Dollar gekauft hatte. Sie wurde wegen Diebstahls angeklagt und musste gemeinnützige Arbeit leisten“, schrieb beispielsweise die Nutzerin @lexiodens.

„Es hat mich 7 Monate und 6.000 Dollar gekostet, meinen Namen reinzuwaschen, nachdem ich fälschlicherweise beschuldigt wurde und die Beweise mich sofort hätten entlasten sollen“, schrieb dagegen @catladykaren. Ein anderer schrieb: „Ich habe einmal vergessen, einen Artikel zu scannen, und jetzt gibt es ein Foto von mir im System von Walmart.“

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Wie sieht es in Deutschland aus?

Die geschilderten Vorfälle beziehen sich auf das Recht in den USA, das sich sehr oft und maßgeblich von der deutschen Rechtslage unterschiedet. futurezone.de hat mehrere Kanzleien kontaktiert, die sich auf das Strafrecht in Diebstahlsfällen spezialisiert haben. Antworten stehen derzeit noch aus, Hintergrund der Anfrage ist es, zu erfahren, mit welchen Folgen man hierzulande rechnen muss, sollte beispielsweise ein Produkt beim Bezahlvorgang an der Selbstbedienungskasse vergessen werden.

Generell gilt nach einem Urteil des Landesgerichtes Kai­sers­lau­tern vom 26. August 2021, wie es bei beck-aktuell heißt: „Wer an einer Selbst­be­die­nungs­kas­se einen Teil der im Ein­kaufs­wa­gen lie­gen­den Ware nicht ein­scannt und den Kas­sen­be­reich ver­lässt, ohne sämt­li­che Waren ge­scannt und be­zahlt zu haben, be­geht […] kei­nen Be­trug, son­dern einen (ver­such­ten) Dieb­stahl.“

Zu prüfen sei dabei jedoch, ob wirklich ein Vorsatz vorlag. Das ist zum Beispiel nötig, wenn „keine Manipulationshandlung ersichtlich ist, sondern ein Teil der Ware ordnungsgemäß bezahlt, ein anderer Teil hingegen überhaupt nicht gescannt wurde“. So könnte „der betreffende Teil der (möglicherweise unübersichtlichen) Waren im Einkaufswagen in der Verkaufshektik übersehen oder wegen Unsicherheiten im Umgang mit Selbstbedienungskassen nur versehentlich nicht gescannt“ worden sein, heißt es weiter.

Quellen: TikTok/carriejernigan1, beck-aktuell

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