In Deutschland ist der Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr rechtlich umstritten, da sie den Datenschutz beeinträchtigen können. Es existieren jedoch einige Gerichtsurteile und Vorschriften, die den korrekten Einsatz von Dashcams regeln.
Dashcam birgt Fehlerpotenzial
Wenn du deine Dashcam 🛒 so nutzt, dass sie kontinuierlich filmt und nicht nur bei einem Unfall oder einer gefährlichen Situation aktiviert wird, kann dies als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewertet werden. Laut Artikel 6 DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur unter bestimmten Bedingungen verarbeitet werden, und eine dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs ohne berechtigten Grund erfüllt diese nicht. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Befolge einfach die folgenden Tipps:
N° 1: Dauerhafte Aufnahmen vermeiden
Deine Dashcam sollte nicht ständig das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist die Verarbeitung von Daten nur zulässig, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist.
Eine durchgehende Aufnahme des Straßenverkehrs ist in der Regel nicht gerechtfertigt. Daher sollte die Kamera nur in Ausnahmesituationen, wie etwa bei Unfällen oder gefährlichen Situationen, durch Sensoren aktiviert werden.
N° 2: Datenschutz beachten
Aufnahmen, auf denen andere Personen oder deren Fahrzeuge eindeutig zu erkennen sind, dürfen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.
Laut Artikel 17 DSGVO haben Betroffene das Recht, dass solche Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt oder unrechtmäßig erhoben wurden. Werden diese Aufnahmen etwa auf Plattformen wie YouTube geteilt, ohne die Zustimmung der Betroffenen, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.
N° 3: Als Beweis vor Gericht
Obwohl datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, können Dashcam-Aufnahmen in bestimmten Fällen als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Jahr 2018 (Az. VI ZR 233/17), dass solche Aufnahmen zur Aufklärung eines Unfalls verwendet werden dürfen, auch wenn sie ursprünglich nicht datenschutzkonform entstanden sind. Dennoch sollte man vorsichtig sein und die Aufnahmen nicht unnötig lange speichern.
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Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro
Bei Verstößen gegen den Datenschutz, insbesondere durch den Missbrauch von Dashcam-Aufnahmen, können empfindliche Bußgelder drohen. Nach Artikel 83 DSGVO können Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, wenn gegen die DSGVO verstoßen wird. Während solch drastische Strafen bisher selten sind, warnen Datenschutzbehörden, dass auch kleinere Verstöße zu erheblichen Geldbußen führen können.
Für Privatpersonen liegen Bußgelder wie diese wohl eher zwischen einigen hundert bis mehreren tausend Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes und den konkreten Umständen.
„Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder verhängen“, warnt der ADAC. Nach Artikel 58 DSGVO haben diese Behörden das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Verstöße bekannt werden. „Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig wird.“
Bevor du in Deutschland eine Dashcam nutzt, solltest du also sicherstellen, dass das Modell den Datenschutzbestimmungen entspricht. Es empfiehlt sich, ein Gerät zu wählen, das Aufnahmen nur in spezifischen Situationen (wie Unfällen) macht. Da sich die Rechtslage ändern kann, ist es außerdem ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Quelle: Datenschutz-Grundverordnung; Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 233/17); Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.
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