Wer Verträge jedweder Art abschließt, erwartet für das Geld auch die zuvor versprochene Gegenleistung. Auch bei Mobilfunktarifen werben die verschiedenen Anbieter mit Top-Leistungen zu besten Preisen. Allerdings kann es vorkommen, dass man weniger erhält als man denkt. In dem Fall sollen Verbraucherinnen und Verbraucher die Handyrechnung herabsetzen können.
Handyrechnung senken dank Gesetz
Schaut man sich Werbespots zu Mobilfunktarifen an, scheinen sich die verschiedenen Anbieter mit ihren Preis-Leistungs-Verhältnissen nur so überbieten zu wollen. Mit einem Laufzeitvertrag dürfte der Betrag auf der Handyrechnung dann auch nicht überraschen. Trotzdem sollten sich Nutzerinnen und Nutzer überlegen, eine Reduktion der Summe anzustreben.
Schon seit Ende 2021 gibt es das neue Telekommunikationsgesetz, das unter anderem Leuten das Recht einer vorzeitigen Kündigung oder Verringerung der Zahlung einräumt, wenn es starke oder wiederkehrende Schwankungen bei der Leistung gibt. Anbieter müssen in den Verträgen geschätzte Maximalwerte für Uploads und Downloads angeben – und diese sollten auch erreicht werden.
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Neues Messtool in Arbeit
So weit die Theorie. In der Praxis gibt es dazu zwar ein Messwerkzeug, um die Qualität des Festnetzanschlusses zu überprüfen. Für den Mobilfunk fehlte das aber bislang, was das Gesetz in dem Bereich praktisch nicht umsetzbar machte. Wie die dpa jetzt berichtet (via 1und1) soll nun endlich Abhilfe geschaffen werden. Die Bundesnetzagentur arbeitet daran, das Tool noch 2024 zur Verfügung zu stellen.
Dass es so lange dauert, sieht man zwiegespalten – von Sorgfältigkeit bis zur Untätigkeit ist in der Branche und bei Verbraucherzentralen die Rede. Die Mobilfunkfirmen äußerten zudem Bedenken, denn bei Handys hängt die Verbindungsqualität von einer Vielzahl an Faktoren ab, für die die Konzerne nicht allesamt verantwortlich sind (zum Beispiel der genaue Standort oder das Wetter).
So sollen die Messungen ablaufen
Im Sommer 2022 veröffentlichte die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem die künftigen Mobilfunkmessungen festgehalten sind. Wer eine Minderung der Handyrechnung anstrebt, soll 30 Messungen in fünf Tagen durchführen. In der Stadt muss die Verbindung mindestens 25 Prozent des im Vertrag geschätzten Übertragungsmaximalwertes erreichen, in halbstädtischen Bereichen 15 Prozent und auf dem Land zehn Prozent.
Wer also im Zentrum einer Großstadt läuft und zum Beispiel eine vertragliche Download-Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde zugesichert bekommen hat, sollte also mindestens 25 Megabit pro Sekunde haben. Liegt das Ergebnis bei den Messungen mehrfach und nachweislich unter dem Wert, soll eine Absenkung der Handyrechnung legitim sein.
Wenn das dann ausreichend viele Haushalte in Anspruch nehmen, könnte das den Druck auf Anbieter erhöhen, ihre Netze besonders in dünn besiedelten Gegenden stärker auszubauen.
Quelle: dpa (via 1und1)
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