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E-Bike: Wer damit fährt, zahlt Strafe

Nicht alle Elektrofahrräder besitzen immer auch die zulässigen Spezifikationen. Das kann im schlimmsten Fall teure Konsequenzen nach sich ziehen.

Person auf stehendem Elektrofahrrad
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E-Bike: Wer das tut, zahlt 70 Euro Strafe

E-Bikes haben unser Radfahrverhalten revolutioniert. Erfahre im Video, was es beim Tuning zu beachten gilt.

Gerade im Frühjahr schauen sich viele nach einem neuen oder gebrauchten E-Bike um. Dabei sollte allerdings nicht nur der Preis eine Rolle spielen. Denn vor allem die folgenden Ausstattungsmerkmale oder Fähigkeiten der Fahrräder gilt es dringend im Blick zu behalten.

E-Bike: Das kann beim Kauf passieren

Wie E-Bike-News berichtet, kann es vorkommen, dass selbst gekaufte E-Bikes nicht immer den hierzulande geltenden gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Wer dann damit erwischt wird, hat wenig Chancen, einer Strafe zu widersprechen. Denn ob das Fahrrad extra getunt oder bereits durch den Händler so angeliefert wurde, ist am Ende egal.

Dazu gehören beispielsweise Exemplare, die bestimmte Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Allein in New York explodieren regelmäßig E-Bikes, weil sie mit billig produzierten Lithium-Ionen-Akkus ausgestattet sind. Das kann extrem gefährlich sein und im schlimmsten Fall Todesopfer fordern.

Um also gar nicht erst Gefahr zu laufen, ein möglicherweise illegales oder sogar lebensgefährliches E-Bike zu erwerben, solltest du immer auf spezieller Kennzeichen achten. In Deutschland gibt es nämlich sehr spezifische Regelungen, die festlegen, welche elektrischen Fahrräder auf öffentlichen Straßen und Wegen überhaupt gefahren werden dürfen und welche als illegal gelten.

Lesetipp: Wer das mit dem E-Bike tut, zahlt 70 Euro

Vorsicht vor diesen Merkmalen

Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit: Laut Gesetz dürfen E-Bikes wie Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer (km/h) unterstützen; S-Pedelecs bis zu 45 km/h. Passiert dies bei höheren Geschwindigkeiten, ohne dass die entsprechende Typzulassung, Versicherung, Betriebserlaubnis oder auch Mofa-Prüfbescheinigung beziehungsweise Führerschein vorhanden sind, gilt das als illegal.

Fehlende Pedalunterstützung: E-Bikes, die auch ohne Pedalieren beschleunigen können, also mit einem Gasgriff oder einer ähnlichen Einrichtung ausgestattet sind, gelten in Deutschland nicht als Pedelecs, sondern als Kleinkrafträder und benötigen eine entsprechende Zulassung und Versicherung.

Motorleistung über 250 Watt: Pedelecs in Deutschland dürfen nur mit einem Motor ausgestattet sein, der eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat. Alles, was darüber hinaus geht, wird als motorisiertes Fahrzeug betrachtet und benötigt eine Zulassung und Versicherung.

Manipulationen: Jede Art von technischer Manipulation, die dazu dient, die Geschwindigkeit oder Motorleistung über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu erhöhen, macht ein E-Bike illegal. Dies schließt auch das Entfernen oder Umgehen von Drosselungen oder Geschwindigkeitsbegrenzern ein.

Fehlende Kennzeichnung: S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren können, müssen ein Versicherungskennzeichen führen. Fehlt dieses Kennzeichen, gilt das E-Bike als illegal.

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Diese Bußgelder drohen

Je nach Verstoß musst du mit geringen oder auch vergleichsweise hohen Strafen rechnen. So kann das Fahren ohne die erforderliche Versicherung und ohne Versicherungskennzeichen zu einem Bußgeld von bis zu 40 Euro führen. Fehlt die Fahrerlaubnis sind es bereits bis zu 70 Euro. Und genau so teuer wird es auch, wenn das Gefährt technisch manipuliert wurde. Dann droht zudem ein Punkt in Flensburg.

Quellen: E-Bike-News, eigene Recherche

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Dieser Artikel wurde mit maschineller Unterstützung (KI) erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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