Nicht jedes Verkehrsschild ist auch bekannt. Das liegt unter anderen daran, dass einige Exemplare nur vereinzelt in der Bundesrepublik aufzufinden sind. Umso besser solltest du hinschauen, wenn dir eines davon begegnet. Die Bußgelder dahinter können sich nämlich sehen lassen.
Seltene Verkehrsschilder: 3 kennen viele gar nicht
In Deutschland gibt es eine riesige Anzahl verschiedener Verkehrszeichen, die in unterschiedliche Kategorien eingeteilt sind, um den Verkehr zu regeln und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Dass es davon zu viele gibt, ist dabei schon seit Jahren die landläufige Meinung. Nicht ohne Grund spricht man häufig von einem Schilderwald.
Die genaue Anzahl der unterschiedlichen Schilder und Symbole überschreitet die 500er-Grenze, wenn man alle Regelungszeichen, Gefahrenzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen zusammenzählt. Wer es genau wissen will, kann den Verkehrszeichenkatalog, der von der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben wird, konsultieren. Dieser listet alle offiziellen Exemplare auf. Er wird regelmäßig aktualisiert und enthält detaillierte Beschreibungen und Abbildungen der einzelnen Zeichen.
Grob bemessen an Kategorien, gibt es zunächst die folgenden Verkehrsschilder:
- Regelungszeichen:
- Dazu gehören Zeichen wie Stoppschilder, Vorfahrtsschilder, Einbahnstraßen und Parkverbote.
- Beispiel: Verkehrszeichen 206 (Stoppschild), Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren).
- Gefahrenzeichen:
- Diese Zeichen warnen vor Gefahren auf der Straße, wie scharfe Kurven, Baustellen oder Fußgängerüberwege.
- Beispiel: Verkehrszeichen 101 (Gefahrstelle), Verkehrszeichen 123 (Achtung Kinder).
- Richtzeichen:
- Diese Zeichen geben Hinweise und Informationen, wie Entfernungen zu Zielen, Tankstellen oder Notrufsäulen.
- Beispiel: Verkehrszeichen 401 (Autobahn), Verkehrszeichen 454 (Parkscheinzone).
- Zusatzzeichen:
- Diese Zeichen ergänzen andere Verkehrszeichen mit zusätzlichen Informationen, wie Zeitangaben oder Einschränkungen.
- Beispiel: Verkehrszeichen 1042-30 (Montag bis Freitag 7-18 Uhr).
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