Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die Europäische Kommission davor gewarnt, dass Millionen von Dieselfahrzeugen stillgelegt werden könnten. Er betonte die dringende Notwendigkeit, die Maßnahmen zur Verschmutzungskontrolle zu präzisieren, um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge den Emissionsstandards entsprechen. In einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wies Wissing darauf hin, dass allein in Deutschland über acht Millionen ältere Diesel-Autos betroffen sein könnten.
Diesel-Autos: „EU-Kommission muss jetzt schnell handeln“
Ein erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte die derzeitigen Emissionsprüfzyklen für Fahrzeugzulassungen als unzureichend erachten. Das könnte der Tagesschau zufolge zur Nachrüstung von Fahrzeugen führen, um aktualisierte Standards zu erfüllen. Für Diesel-Autos nach Euro-5 und Euro-6 sei das technisch nicht machbar und hätte potenziell deren Stilllegung zur Folge. Wissing wies darauf hin, dass auch Benzinfahrzeuge ähnliche Probleme haben könnten.
Der FDP-Politiker schlug einen gemeinsamen Ansatz zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten vor, um solche drastischen Maßnahmen zu verhindern. Er regte eine präventive Klarstellung der relevanten Vorschriften vor der Entscheidung des EuGH an. Das deutsche Verkehrsministerium bereite einen Vorschlag für diese regulatorischen Anpassungen vor.
Konkret habe Wissing „ein Ende der Anti-Autopolitik aus Brüssel“, gefordert, zitiert ihn die eigene Partei. „Die Menschen brauchen ihr Auto und wollen es sich nicht wegnehmen lassen. Die EU-Kommission muss jetzt schnell handeln.“
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Neue Tests werden zum Problem
Das Problem rührt von der Umstellung vom Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf die Real Driving Emissions (RDE)-Tests her. Vor 2017 wurden Fahrzeuge, auch Diesel-Autos, nach dem NEFZ getestet, der dafür kritisiert wurde, reale Fahrbedingungen nicht genau wiederzugeben. RDE-Tests ersetzten den NEFZ, um diese Diskrepanzen zu beheben. Viele Euro-5- und frühe Euro-6-Dieselfahrzeuge wurden jedoch nach den älteren, weniger strengen NEFZ-Standards zugelassen.
Juristische Entwicklungen in Deutschland führten zu einer Verweisung an den EuGH. Unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium berichtete die Tagesschau, wie sich der Generalanwalt des EuGH zu der Angelegenheit geäußert habe. Dieser habe darauf bestanden, Fahrzeuge müssten auch außerhalb der Laborbedingungen den Emissionsstandards entsprechen. Diese Haltung stellt die Gültigkeit der nach NEFZ genehmigten Zulassungen infrage.
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„Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots“
Die potenzielle Stilllegung hat Reaktionen verschiedener Interessengruppen hervorgerufen. Eine Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Automobil-Club e.V. (ADAC) wies die Bedenken als „unsachgemäß“ zurück. „Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden“, hieß ist.
Hildegard Müller, Präsidentin des Verbands der Deutschen Automobilindustrie (VDA), forderte, so die Tagesschau, eine rasche Klarstellung. Müller betonte, dass eine rückwirkende Anwendung neuer Prüfverfahren „ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwirkungsverbots und das Rechtsstaatsprinzip im EU- und deutschem Verfassungsrecht“ sei.
Für Wissing ist die Sache eindeutig: Es gehe darum, „schwerwiegende Folgen für Millionen von betroffenen Bürgern sowie die europäische Wirtschaft zu vermeiden“.
Quellen: Tagesschau, Freie Demokratische Partei
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