Im Jahr 2020 hat Dennis H. ein Tesla Model 3 Performance geleast und vier Jahre lang ohne größere Probleme genossen. Doch als sein Tesla-Leasing-Vertrag im Juli 2024 endete, stand er vor einer großen Herausforderung. Bei der anschließenden TÜV Süd-Inspektion wurden nicht nur kleinere Schäden festgestellt, sondern auch ein stark beschädigter Wagenheberaufnahmepunkt und die Notwendigkeit eines Batteriewechsels. Die damit verbundenen Kosten beliefen sich auf 13.700 Euro.
Tesla-Leasing geht nach hinten los
Dieses Problem ist nicht einzigartig für Herrn H. Vergleichbare Fälle treten bereits seit Jahren auf. Im Winter können beschädigte Wagenheberaufnahmepunkte Feuchtigkeit und Salz in die Nähe der Batterie lassen, was ein erhebliches Risiko darstellt. Schon 2022 stellte ein Gutachten der Prüfgesellschaft DEKRA fest, dass man mit Schäden am Aufnahmepunkt zwar problemlos fahren könne, das Heben des Fahrzeugs jedoch gefährlich werden könnte.
Tesla-Anwalt Dr. Christoph Lindner bestätigte EFAHRER zufolge eine Zunahme ähnlicher Fälle bei Fahrzeugen im Tesla-Leasing. Er bemerkte, dass TÜV Süd häufig diese Inspektionen durchführe, was zu hohen Reparaturkosten führe. Die Notwendigkeit der Batteriewechsel bleibe umstritten und bedürfe weiterer Bewertungen durch andere Inspektionsstellen.
Tesla hat sich zu diesen Bedenken offiziell nicht geäußert. Eine Rechnung aus dem Jahr 2021 vermerkte jedoch eine Verbesserung im Herstellungsprozess, was indirekt die Verbreitung des Problems bei früheren Modellen bestätigt. Viele Fahrzeuge aus dem betroffenen Produktionszeitraum sollen 2024 zurückgegeben werden, was darauf hindeutet, dass mehr Kund*innen mit hohen Kosten für diese Schäden konfrontiert sein könnten.
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Tesla-Anwalt rät zur Vorsicht
Santander Consumer Leasing habe die Schäden, so EFAHRER, auf unsachgemäße Hebetechniken durch die Nutzenden zurückgeführt und empfehle spezielle Wagenheberauflagepads. Diese Adapter werden im Model 3-Handbuch oder in Teslas deutschem Online-Store nicht prominent erwähnt, sodass viele Fahrer*innen sich ihrer Bedeutung nicht bewusst sind. Dieses Versäumnis trägt zum Problem bei.
Dr. Lindner rät vom Tesla-Leasing Betroffenen, die Kosten anzufechten, alle Korrespondenzen und Schäden zu dokumentieren und darauf zu bestehen, dass der Schaden bereits bei der Lieferung bestand. Er schlägt vor, dass Leasingunternehmen bei Tesla Netherlands BV Regressansprüche geltend machen und rechtliche Schritte gegen Tesla Germany GmbH in Betracht ziehen.
Eine frühzeitige rechtliche Beratung sei entscheidend, insbesondere für diejenigen mit Rechtsschutzversicherung, um ungerechtfertigte finanzielle und kreditrelevante Schäden zu vermeiden.
Quelle: EFAHRER
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