Erst seit 2020 gibt es das Verkehrszeichen 1010-71. Viele Autofahrerinnen und -fahrer dürften es aber nicht nur deshalb kaum kennen. Es kommt auch an nur wenigen Stellen zum Einsatz, so dass man schon genauer hinschauen muss, wenn es einem einmal begegnet.
Neues Verkehrsschild: Das steckt hinter dem Zeichen 1010-71
Der offizielle Name des Verkehrszeichens lautet „Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind“. Es wurde im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung vor vier Jahren eingeführt und kennzeichnet Fahrzeuge mit mindestens drei Personen. Im Detail kann seine Verwendung den Verkehr entlasten und den Schadstoffausstoß verringern, weil es eine effizientere Nutzung der vorhandenen Verkehrsbahnen ermöglicht und die Einrichtung von Fahrstreifen, speziell für Fahrgemeinschaften, unterstützt.
Wie t-online berichtet, sollte das Schild ursprünglich ein Privileg ermöglichen, nämlich die Nutzung der Busspur, die bis auf wenige Ausnahmen tabu ist. Da die Freigabe am Ende jedoch nicht zugelassen wurde, fehlte dem neuen Verkehrszeichen der Einsatzzweck. Straßenverkehrsbehörden können es deshalb verwenden, wenn sie beispielsweise Verkehrsversuche durchführen.
So sieht das Verkehrszeichen 1010-71 aus:
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Droht ein Bußgeld?
Bei dem Symbol handelt es sich um ein sogenanntes Zusatzzeichen. Diese dienen dazu, die Bedeutung von Verkehrszeichen zu präzisieren oder einzuschränken. Sie ergänzen ein Hauptverkehrszeichen und geben zusätzliche Informationen, die für eine bestimmte Situation oder Fahrzeugart gelten. Derartige Kennzeichnungen spielen damit eine wesentliche Rolle bei der Anpassung allgemeiner Verkehrsregeln an spezielle Verkehrssituationen, weil sie sowohl Autofahrer*innen als auch anderen Verkehrsteilnehmenden klare Anweisungen und Orientierung bieten.
Zwar führt der Verstoß gegen Zusatzzeichen laut Bußgeldkatalog nicht direkt zu einer Geldstrafe, da sie nie allein vorzufinden sind. „Missachten Verkehrsteilnehmer jedoch das übergeordnete Zeichen und dessen Zusatzinformationen, können Ahndungen gemäß Bußgeldkatalog folgen“, heißt es jedoch weiter.
Im konkreten Fall des Verkehrsschildes 1010-71 gäbe es beispielsweise verschiedene Interpretationsansätze für eventuelle Geldstrafen, die so explizit aber nicht im Bußgeldkatalog abgebildet sind. Tritt das Zusatzzeichen beispielsweise in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf, würde diese ausschließlich auf mehrfachbesetzte Fahrzeuge zutreffen, nicht aber auf jene mit weniger Insassen.
Weitere potenzielle Bußgeld-Fälle:
- Verkehrszeichen 260: Verbot für Kraftfahrzeuge: Wenn das Verbot für Kraftfahrzeuge durch das Zeichen 260 ausgesprochen wird und das Zusatzzeichen 1010-71 darunter steht, ist das Befahren der Straße nur für mehrfach besetzte Fahrzeuge erlaubt. Ein Verstoß gegen diese Regel könnte zu einem Bußgeld ähnlich wie bei Verstößen gegen allgemeine Fahrverbote führen.
- Verkehrszeichen 253: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t: Bei einer Kombination von Zeichen 253 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t) und dem Zusatzzeichen 1010-71 dürfen nur mehrfach besetzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (t) die Straße befahren. Ein unberechtigtes Befahren könnte zu einem erhöhten Bußgeld führen, da Verstöße gegen Gewichtsbeschränkungen im Straßenverkehr härter bestraft werden.
Quellen: t-online, Bußgeldkatalog
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