Auf ein Bußgeld beim Autofahren können die meisten wahrscheinlich sehr gerne verzichten. Doch gerade aktuell zur Halloween-Zeit gibt es einige kleine Regel-Verstöße, die schnell geschehen. Wirst du dann dabei erwischt, drohen bis zu 60 Euro Strafe oder gar schlimmeres.
Bußgeld zu Halloween: Maske kostet bis zu 60 Euro
Natürlich ist es grundsätzlich gestattet, auch mit Kostüm Auto zu fahren. Zumindest sind in der Straßenverkehrsordnung keine gegenteiligen Paragrafen vorhanden. Doch wie auch bei anderen Umständen gilt hier: Niemals solltest du dich oder andere gefährden. Ohren und Augen müssen daher frei bleiben und vollkommen einsatzfähig sein.
Wie der ADAC erklärt, könntest du mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden, wenn deine Sicht eingeschränkt ist. Es kann jedoch auch schnell teurer werden. Denn besteht durch dein Kostüm das Risiko einer Einschränkung oder gar Behinderung deiner Fahrfähigkeit, gilt dies als zusätzlicher Verstoß und kostet zwischen 20 und 35 Euro Bußgeld. Das wäre etwa gegeben, wenn deine Schuhe nicht für eine problemlose Nutzung der Pedale geeignet sind.
Damit ist immer noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Neben potenzieller Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen wird auch die Vermummung am Steuer sanktioniert. Dein Gesicht darf daher weder verdeckt noch verhüllt sein, da du sonst nicht identifizierbar bist. Maske am Steuer bedeutet also im schlimmsten Fall: 60 Euro Strafe. Kleinere Accessoires wie falsche Nasen oder Gesichtsbemalung dürfen allerdings getragen werden.
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Bei Unfall droht der Super-GAU
Natürlich ist es ziemlich ärgerlich, wegen einer Kostümierung am Steuer ein solches Bußgeld zu zahlen. Es gibt aber noch einen anderen, wesentlich größeren Anreiz, die Verkleidung lieber im Kofferraum zu lassen. Denn sollte es doch zu einem Unfall kommen, könnte dir deine Vollkaskoversicherung die Kostenübernahme entsagen.
Auch im Falle der Haftpflichtversicherung könnte es zu einer Kürzung der Ansprüche kommen. In solchen Fällen bezahlst du also wesentlich mehr für deinen Fehler, als nur ein kleines Bußgeld abzudrücken. Ist es dir also nicht möglich, dein Kostüm direkt vor Ort anzuziehen, solltest du vielleicht doch lieber den Nahverkehr oder ein Taxi nutzen.
Quelle: ADAC
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