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Rundfunkbeitrag: Hast du das getan, könnte dir eine Rückzahlung zustehen

Ein privates Unternehmen hat über fragwürdige Wege Umsatz an Personen gemacht, die sich für die Rundfunkgebühr gemeldet haben. Nun steht vielen Person eine Entschädigung zu.

Formular der Rundfunkgebühr
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GEZ umgehen: Nur so geht es wirklich

Sieh im Video, wie du dir die Rundfunkgebühren sparen kannst.

Der Rundfunkbeitrag ist alles andere als unumstritten. Ein Grund hierfür ist neben der verpflichtenden Anmeldung auch die durchaus umständliche Bürokratie. Mit einer diskutablen Masche hat sich ein Unternehmen genau diese zunutze gemacht. Nun greift die Verbraucherzentrale ein.

Rundfunkbeitrag: Versteckte Kosten bei der Abwicklung

„www.rundfunkbeitrag.de“: Unter dieser Adresse erreicht man die offizielle Webseite für den Rundfunkbeitrag und kann dort An-, Um- oder Abmeldung vornehmen, sowie sich über weitere Aspekte zum Thema informieren. Nutzte man jedoch etwa einen Suchbegriff, um die offizielle Seite aufzurufen, wurde seit einiger Zeit ganz oben in den Suchergebnissen die Adresse „www.service.rundfunkbeitrag.de“ als erster Beitrag angezeigt, da dieser gesponsert, also eingekauft, wurde.

Es braucht nicht viel, um zu erkennen, dass eine Verwechslung hier eher gewollt, als ein Versehen ist. Der Service selbst bietet eine Vermittlung aller Dienste an, die auch auf der offiziellen Seite zum Rundfunkbeitrag möglich sind. Im Gegensatz zu Letzterer verlangt der Betreiber der inoffiziellen Website, SSS-Software Special Service GmbH, für seine Beauftragung jedoch eine Gebühr von 29,99 Euro.

Nun hat sich die Verbraucherzentrale eingeschaltet und einen Erfolg verbucht, wie sie auf ihrer offiziellen Onlinepräsenz mitteilt. Denn nach einer ersten Klage im August 2024 hat der Webseitenbetreiber Rückzahlungen für betroffene Kunden und Kundinnen, von denen es wohl bis zu 90.000 geben soll, angekündigt.

Lesetipp: Hast du dich schon einmal gefragt, welche Strafe dir drohen würde, wenn du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst? Das Ganze kann ziemlich ungemütlich werden.

Das kannst du tun

Bist auch du Opfer der perfiden Masche geworden, kannst du dir dein Geld ebenfalls zurückholen. Wie du dabei vorgehen musst, hängt jedoch davon ab, wann du den Service in Anspruch genommen hast. Der Stichtag hierbei: Der 27. Juni 2024. Denn bis zu diesem Datum verzichtete man laut den ABG der Seite auf sein 14-tägiges Rückgaberecht.

Hast du das Angebot vor diesem Tag in Anspruch genommen, kannst du dennoch von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hintergrund hierfür ist die nicht ausreichende Aufklärung über den Verzicht seitens des Dienstes. Hierfür reicht eine Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de. Ein Muster findest du auf der Seite der Verbraucherzentrale.

Hast du den Vermittlungsservice des fragwürdigen Rundfunkbeitrag-Dienstes ab dem 28. Juni 2024 genutzt und eine Rechnung erhalten, darfst du die Forderung nach der Zahlung offiziell zurückweisen. Die Verbraucherzentrale hat auch hierfür einen Musterbrief bereitgestellt.

Quelle: Verbraucherzentrale, Verbraucherzentrale Bundesverband

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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