Ab dem ersten Januar 2026 musst du auf spanischen Autobahnen und Schnellstraßen ein tragbares Blinklicht, das sogenannte V-16-Blinklicht, benutzen, statt ein Warndreieck aufzustellen. Die Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) hat diese Änderung eingeführt, um die Sicherheit bei Unfällen und Pannen zu erhöhen. Du brauchst dein Auto dafür nicht mehr zu verlassen, was das Risiko von Unfällen deutlich verringern soll.
Neue Regel auf Spaniens Autobahnen
Das V-16-Blinklicht wird mit Batterien betrieben und sendet ein helles gelbes Signal aus, das bis zu einem Kilometer weit sichtbar ist. Du platzierst es einfach auf dem Dach deines Autos, damit es auch bei schlechtem Wetter, Nebel oder in der Dunkelheit gut gesehen werden kann. So musst du dich nicht mehr in den Verkehr begeben, um ein Warnsignal aufzustellen.
Besonders praktisch: Das Blinklicht hat eine Verbindung zum Mobilfunknetz. Sobald du es aktivierst, sendet es alle 100 Sekunden die Position deines Fahrzeugs an die DGT und an Rettungsdienste. Das hilft, schneller Hilfe zu bekommen. Die Standortübertragung endet automatisch, wenn du das Licht ausschaltest.
Die Vorschrift gilt nur für Autobahnen und Schnellstraßen. Auf Landstraßen und innerorts darfst du weiterhin ein Warndreieck verwenden. Die Verkehrsbehörde empfiehlt aber, auch dort das Blinklicht zu nutzen, weil es sicherer ist und einfacher zu handhaben.
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Wer muss sich dran halten?
„In anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge, die sich in Spanien im ‚internationalen Verkehr‘ befinden, erfüllen die Vorschriften, wenn sie die Dreiecke verwenden“, betont die Behörde auf ihrer Webseite und beruft sich damit auf die Wiener Straßenverkehrskonvention. Fährst du also mit deinem eigenen Auto nach Spanien, musst du dir kein Blinklicht zulegen. Relevant wird die Regel allerdings, wenn du im Urlaub ein Auto mietest.
Schon bei der Abnahme solltest du daher ab dem 1. Januar 2026 penibel darauf achten, dass der Mietwagen über ein V-16-Blinklicht verfügt. Lass dir außerdem erklären, wie es funktioniert – so vermeidest du, bei einem Schaden auf der Autobahn erstmal suchen zu müssen.
Auch musst du dich nicht wundern, wenn du eine solche Leuchte anstelle eines Warndreiecks auf einer deutschen Autobahn erblickst. So erklärt die DGT: „In Spanien zugelassene Fahrzeuge, die sich im ‚internationalen Verkehr‘ in einem anderen Land befinden, das eines der geltenden Abkommen unterzeichnet hat, erfüllen die Vorschriften, indem sie die neue leuchtende und angeschlossene Warnblinkanlage V-16 verwenden, ohne mit Warndreiecken ausgerüstet sein zu müssen.“
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Kurz erklärt: Die Wiener Straßenverkehrskonvention
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 ist ein internationales Abkommen, das einheitliche Regeln für den Straßenverkehr festlegt, um die Verkehrssicherheit und die internationale Mobilität zu fördern. Es regelt unter anderem die Zulassung von Fahrzeugen, Führerscheine und Verkehrszeichen, damit Fahrzeuge problemlos zwischen den Vertragsstaaten fahren können. Dadurch sollte früh sichergestellt werden, dass die teilnehmenden Länder grundlegende Standards einhalten.
Ein spezifischer Punkt des Abkommens betrifft Sicherheitsvorrichtungen wie Warndreiecke. Es schreibt vor, dass Länder verlangen dürfen, dass Fahrzeuge ein entsprechendes Warnsignal mitführen, etwa ein dreieckiges Warnzeichen oder eine vergleichbare Vorrichtung, die im Land der Fahrzeugzulassung vorgeschrieben ist.
Quelle: Dirección General de Tráfico; United Nations Economic Commission for Europe
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