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Weniger Gehalt: Das kommt im April auf viele Arbeitnehmer zu

Wer in diesem Monat auf das Netto vom Brutto schaut, könnte eventuell eine unangenehme Überraschung erleben. Schuld sind erhöhte Abgaben.

Mann hält leeres Portemonnaie auf
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Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Viele gesetzlich Versicherte müssen sich erneut auf höhere Beiträge einstellen – und damit auch auf ein geringeres Nettogehalt. Nachdem zu Jahresbeginn bereits zahlreiche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge angehoben hatten, sind inzwischen weitere Anbieter nachgezogen.

Weniger Nettogehalt: Diese Arbeitnehmer*innen betrifft es

Schon zum 1. April 2025 haben vier Krankenkassen neue, deutlich höhere Zusatzbeitragssätze durchgesetzt, wie Chip berichtet. Betroffen sind über 800.000 Versicherte der BKK24, BKK Salzgitter, BKK VerbundPlus und der mhplus Betriebskrankenkasse. Den Spitzenwert erreicht dabei die BKK24 mit 4,39 Prozent – ein Anstieg um mehr als einen Prozentpunkt im Vergleich zu den bisherigen 3,25 Prozent. Auch bei der BKK Salzgitter geht es spürbar nach oben: Der Beitrag steigt von 2,8 auf 3,5 Prozent.

Besonders dynamisch zeigt sich die Entwicklung bei der BKK VerbundPlus. Noch im Sommer 2024 lag der Zusatzbeitrag bei günstigen 1,55 Prozent. Nach einer ersten Erhöhung zum Jahreswechsel auf 2,85 Prozent folgte nun bereits die zweite Anhebung auf 3,89 Prozent. Die mhplus Betriebskrankenkasse verlangt jetzt 3,29 Prozent statt zuvor 2,56 Prozent – auch hier müssen rund 510.000 Versicherte tiefer in die Tasche greifen.

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So kannst du reagieren und Geld sparen

Das Problem für Arbeitnehmer*innen: Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu berechtigt, den Zusatzbeitrag selbst festzulegen. Wichtig ist aber, dass du bei einer Erhöhung rechtzeitig informiert werden musst. Das ist allerdings auch spätestens einen Tag vor Inkrafttreten erlaubt. Versicherte haben dann ein Sonderkündigungsrecht, das es möglich macht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu wechseln – du hast also im besten Fall immer noch die Möglichkeit dazu.

Und das kann sich lohnen. Die Unterschiede beim Zusatzbeitrag sind laut Chip deutlich und reichen aktuell von 1,89 bis 4,4 Prozent. Durch den Transfer kannst du dein monatliches Nettogehalt also spürbar verbessern. Die neue Kasse übernimmt zudem die Kündigung und Organisation des Wechsels. Zu beachten ist lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Da alle gesetzlichen Krankenkassen dieselben Pflichtleistungen bieten müssen, gehst du beim Wechsel kein Risiko ein. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen, Serviceangeboten oder Bonusprogrammen. Ein Vergleich kann dir helfen, die passende Kasse für deine Bedürfnisse zu finden.

Quellen: Chip

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

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