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Lidl-Rabatte mit Folgen: Das sollten Nutzer der Plus-App dringend wissen

Die Verbraucherzentrale erreichte vor Gericht mehr Preistransparenz bei der Lidl Plus-App. Rabatte und reguläre Preise müssen künftig klar gekennzeichnet werden.

Lidl Plus-App auf einem Smartphone
© Dual Studio - stock.adobe.com / Canva.com [M]

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Lidl verklagt, weil das Unternehmen in seinen Werbeflyern mit irreführenden Preisangaben für die Lidl Plus-App geworben hat. In den Prospekten hat Lidl einen günstigeren Preis für Nutzende der App neben einem durchgestrichenen höheren Preis angezeigt. Den regulären Preis für alle, die die App nicht nutzen, hat Lidl aber nicht klar lesbar gemacht. Genau das verstößt laut der Verbraucherzentrale gegen die Preisangabenverordnung.

Lidl Plus-App im Visier

Im Dezember 2024 hat die Verbraucherzentrale die Klage beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Sie hat Lidl vorgeworfen, gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz zu missachten. Vor allem hat sie kritisiert, dass Lidl den Grundpreis – also zum Beispiel den Preis pro Kilogramm – gar nicht genannt hat. Im März 2025 haben sich beide Seiten vor Gericht geeinigt (Az. 21 O 105/24 KfH). Lidl hat die Vorwürfe nicht bestritten und sich zu klaren Änderungen verpflichtet.

„Das Verfahren wurde durch den Abschluss eines Vergleiches beendet, in welchem sich der Anbieter zur Unterlassung verpflichtet“, erklärte die Verbraucherzentrale knapp.

Lidl darf ab sofort keine Werbeanzeigen mehr drucken, in denen der Preisvorteil für App-Nutzende nicht eindeutig und gut lesbar mit dem regulären Preis verglichen wird. Außerdem muss der Discounter immer den Grundpreis angeben – unabhängig davon, ob jemand die App nutzt oder nicht. Diese Regelung gilt für alle gedruckten Werbematerialien, die das Unternehmen in Deutschland verteilt.

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Kundschaft profitiert von Klarheit

Das Gericht hat festgelegt: Verstößt Lidl gegen diese Vorgaben, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Alternativ kann das Gericht eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängen – gegen Verantwortliche in der Geschäftsleitung.

Lidl muss zusätzlich die Verfahrenskosten tragen und der Verbraucherzentrale 243,51 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Die Kosten für den Vergleich übernimmt jede Seite selbst. Den Streitwert hat das Gericht auf 25.000 Euro festgesetzt – ein Hinweis darauf, wie ernst die Angelegenheit juristisch bewertet wurde.

Wenn du die Lidl Plus-App nutzt, wirst du in Zukunft klarere Preisangaben in den Prospekten finden. Lidl muss dir jetzt transparent zeigen, wie viel ein Produkt mit und ohne App kostet. Auch ohne App kannst du Preise nun besser vergleichen. Du profitierst also direkt von mehr Klarheit – ganz egal, ob du regelmäßig bei Lidl einkaufst oder nur gelegentlich.

Quelle: Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 105/24 KfH); Verbraucherzentrale

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