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Schon ab Juni: Das ändert sich für alle neuen Smartphones

Smartphone-Hersteller müssen sich ab Juni an einige wesentliche neue Vorgaben halten. So kommen vor allem den Nutzerinnen und Nutzern zugute.

Person hält ein Smartphone
© Patrick - stock.adobe.com / Canva.com [M]

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Ab dem 20. Juni gelten in der Europäischen Union (EU) neue Ökodesign-Vorgaben für Smartphones und andere mobile Geräte. Hersteller müssen künftig dafür sorgen, dass ihre Produkte langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender sind. Ziel ist es, Elektroschrott zu verringern und den Energieverbrauch über den gesamten Lebenszyklus der Geräte zu senken. Die neuen Regeln betreffen unter anderem Ersatzteile, Software-Updates und die Materialkennzeichnung.

Smartphones mit neuen Hardware-Regeln

Ersatzteile wie Akkus, Displays oder Ladebuchsen müssen der Verordnung zufolge für mindestens sieben Jahre nach dem letzten Verkauf eines Modells verfügbar sein. Viele dieser Komponenten dürfen nicht nur professionellen Reparaturdiensten, sondern auch Endnutzenden zur Verfügung stehen. Die Vorgaben legen zudem fest, dass Ersatzteile innerhalb von fünf bis zehn Werktagen geliefert werden müssen – lange Wartezeiten sollen so der Vergangenheit angehören.

Die neuen Vorschriften machen Smartphones robuster: Geräte müssen mindestens 45 Stürze unbeschadet überstehen. Displays müssen eine Kratzfestigkeit der Härteklasse vier auf der Mohs-Skala erfüllen. Außerdem müssen sie gegen Staub und Spritzwasser geschützt sein. Für faltbare Modelle gelten gesonderte Anforderungen. Insgesamt sollen die Geräte im Alltag widerstandsfähiger werden.

Auch beim Akku tut sich einiges. Dieser muss nach 800 vollständigen Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität aufweisen. Nutzende erhalten künftig Zugriff auf detaillierte Informationen zur Akkugesundheit – etwa zum Herstellungsdatum, zur Anzahl der Ladezyklen oder zum Zustand des Akkus. Eine optionale Ladebegrenzung auf 80 Prozent soll zusätzlich helfen, die Lebensdauer zu verlängern.

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Mehr Sicherheit und Transparenz

Software-Updates werden ebenfalls verpflichtend geregelt. Hersteller müssen Sicherheits- und Funktionsupdates über mindestens fünf Jahre nach dem Verkaufsende eines Modells kostenlos bereitstellen. Sicherheitsupdates müssen spätestens nach vier Monaten veröffentlicht werden, Funktionsupdates nach sechs Monaten. Sollte ein Update die Leistung eines Geräts spürbar verschlechtern, muss der Hersteller dies beheben – es sei denn, Nutzende haben ausdrücklich zugestimmt.

Begleitend zu den technischen Vorgaben gibt es neue Transparenzpflichten: Reparaturanleitungen und Informationen zur Demontage müssen auf einer frei zugänglichen Website für mindestens 15 Jahre bereitstehen. Kunststoffteile über 50 Gramm sind künftig zu kennzeichnen. Hersteller müssen zudem offenlegen, wie viel Kobalt, Neodym, Tantal oder Gold in ihren Produkten steckt. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen.

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission

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