WhatsApp wurde kürzlich vom Landesgericht München für rechtswidrig erklärt, ebenso wie die Anwendungen Instagram, Facebook Messenger und die Facebook-App. Was genau das für dich bedeutet und ob es Konsequenzen des geurteilten WhatsApp-Aus gibt, erfährst du hier.
WhatsApp-Aus: Das musst du wissen
Dass es zum gerichtlich entschiedenen WhatsApp-Aus kam, liegt daran dass der Messenger und die anderen Facebook-eigenen Anwendungen mit einzelnen Funktionen gegen bestehende Patente des Unternehmens Blackberry verstoßen. Diese sind zwar nicht entscheidend für die Ausführung, dürfen laut Gerichtsurteil in ihrer jetzigen Form dennoch nicht weiter zur Verfügung gestellt werden.
Die gute Nachricht: Für dich bedeutet das Urteil in nächster Zeit zumindest nicht, dass du den Messenger oder die anderen Facebook-Apps nicht mehr nutzen kannst. Facebook hat die Option, WhatsApp und Co. gar nicht mehr anzubieten oder ein mögliches WhatsApp-Aus zu verhindern, indem die betroffenen Funktionen modifiziert werden. Ein entsprechendes Software-Update halte Facebook schon bereit.
Wie genau sich die Änderung der rechtswidrigen WhatsApp-Funktionen und jener des Facebook Messengers, der Facebook-App und Instragrams gestalten wird, bleibt abzuwarten. Im unbequemsten Fall musst du dafür eine veränderte Funktionalität deines Messenger in Kauf nehmen.
Facebook will kein WhatsApp-Aus in Deutschland
Schon ein Sprecher des Unternehmens betonte, dass es keinesfalls zu einem WhatsApp-Aus in Deutschland kommen werde. Zudem wird der Konzern wohl noch in Berufung gehen, um die Entscheidung anzufechten. Die Gültigkeit der Blackberry-Patente hat das Unternehmen bereits angefochten. Ein gerichtliches Urteil dazu steht noch aus.
Blackberry rückt in die Kritik
Das Update gegen das WhatsApp-Aus soll allerdings erst zum Einsatz kommen, sollte sich Blackberry dazu entscheiden, die Gerichtsentscheidung durchsetzen zu wollen. Dem Unternehmen steht nämlich durchaus die Berechtigung zu. Allerdings wird Blackberry in diesem Zusammenhang auch kritisiert, nur Geld mit einem möglichen WhatsApp-Aus und dem Ende der anderen Anwendungen machen zu wollen.
Bekannt wurde das Urteil zum Verbot von WhatsApp, Instagram, dem Facebook Messenger und der Facebook-App in der vergangenen Woche. Eine Gerichtssprecherin sagte dazu laut Süddeutscher Zeitung: „Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen.“