Bis zum 15. Mai 2021 mussten Nutzer:innen die neuen WhatsApp-AGB akzeptiert haben. Wer das bis heute nicht gemacht hat, dürfte noch keinen allzu großen Unterschied zu der Zeit vor der Deadline bemerkt haben. Doch was genau droht allen, die die Zustimmung verweigern? Und warum kann WhatsApp dein Konto einfach löschen, obwohl nicht (mehr) mit der Löschung gedroht wird, wenn du nicht zustimmst? Das rät außerdem die Verbraucherzentrale NRW.
Fakten zu WhatsApp
- WhatsApp gibt es seit 2009, damals kostete der Dienst 89 Cent im Jahr
- 2014 kaufte Facebook den Messenger
- Täglich werden weltweit rund 100 Milliarden Nachrichten über WhatsApp verschickt
- Mit mehr als 5 Milliarden Downloads ist der Messenger eine der beliebtesten Apps der Welt
WhatsApp-AGB nicht zugestimmt: Was passiert jetzt?
Eigentlich droht WhatsApp nicht mehr damit, dass dein Konto gelöscht wird, wenn du den neuen WhatsApp-AGB nicht zustimmst. Allerdings schwingt die Konsequenz der Löschung bei Nicht-Akzeptanz dennoch mit. Wer sein Okay bis heute nicht gegeben hat, der erhält die Erinnerung an die neuen Nutzungsbedinungen immer noch. Nach Ablauf „einiger Wochen“ wird die Erinnerung daran, die WhatsApp-AGB zu akzeptieren, permanent angezeigt.
Und soobald du diese permanente Erinnerung angezeigt bekommst, kannst du WhatsApp nur eingeschränkt nutzen. Laut WhatsApp sieht das wie folgt aus:
- „Du kannst dann zwar nicht auf deine Chatliste zugreifen, aber trotzdem eingehende Sprach- und Videoanrufe entgegennehmen. Wenn du Benachrichtigungen aktiviert hast, kannst du darauf tippen, um eine Nachricht zu lesen oder zu beantworten. Du kannst über die Benachrichtigungen auch zurückrufen, wenn du einen Sprach- oder Videoanruf verpasst hast.“
- „Nach ein paar Wochen eingeschränkter Funktionalität wirst du keine Anrufe oder Benachrichtigungen mehr erhalten. WhatsApp schickt dann keine Nachrichten oder Anrufe mehr an dein Handy.“
Wer den neuen WhatsApp-AGB noch nicht zugestimmt hat, könnte schon jetzt erste Konsequenzen spüren.
Löschung bei inaktivem Account
In den WhatsApp-FAQ steht, dass dein Account nicht gelöscht wird, wenn du die Änderungen nicht akzeptierst, doch das Unternehmen verweist darauf, dass es unabhängig davon Richtlinien für inaktive Nutzer:innen gibt. In diesen ist festgelegt, dass Accounts normalerweise nach 120 Tagen Inaktivität gelöscht werden. Es könnte also durchaus sein, dass du dein Konto letztlich doch verlierst, wenn du den WhatsApp-AGB nicht zustimmst.
WhatsApp-AGB: Worum geht es bei den Änderungen?
Da es viel Aufregung um die neuen WhatsApp-AGB gab, hat der Messenger einen Hilfebereich eingerichtet, um Nutzer:innen genau darüber zu informieren, was die neuen Nutzungsbedingungen ändern und was nicht.
Im Hilfebereich erklärt WhatsApp die Änderungen:
- Du kannst auf WhatsApp mit mehr Unternehmen kommunizieren. Du kannst ihnen dann beispielsweise Nachrichten mit Fragen schicken.
- WhatsApp biete mehr Klarheit darüber, wie Daten erhoben, geteilt und verwendet werden.
WhatsApp betont, dass sich an der Privatsphäre und Sicherheit deiner persönlichen Chats nichts ändert. Außerdem wird erklärt, dass es deine Entscheidung ist, ob du deine Handynummer mit einem Unternehmen teilen möchtest. Zudem heißt es: „Deine Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen gibt WhatsApp keinerlei zusätzliche Berechtigungen, Benutzerdaten mit unserem Mutterunternehmen Facebook zu teilen.“ Doch so rosig, wie es bei WhatsApp klingt, scheint es nicht zu sein. Das zeigen Äußerungen der Verbraucherzentrale.
Kritik von der Verbraucherzentrale
Der Tagesschau gegenüber sagt Ayten Öksüz von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Die Erklärungen sind an der ein oder anderen Stelle unklar und schwammig formuliert.“ Sie erklärt, dass Nutzerinnen und Nutzern klar sein sollte, dass Unternehmen, welche im Rahmen der neuen Funktion mit WhatsApp zusammenarbeiten wollen, wohl einen Teil der Daten bekommen werden. Außerdem würden einzelne Formulierungen darauf hinweisen, dass der Messenger daran arbeite, die Verwendung der Daten künftig beispielsweise für Werbezwecke auszuweiten.
Außerdem kritisiert Ayten Öksüz, dass alle User:innen den neuen WhatsApp-AGB zustimmen müssen – also auch diejenigen, die das neue Unternehmens-Feature nicht nutzen möchten: „Das hätte man auch andersherum lösen können: Nur wer die neue Funktion nutzen und mit den Unternehmen kommunizieren will, muss seine Zustimmung erteilen.“
Jochim Selzer vom Chaos Computer Club erklärt außerdem in einem Interview mit dem RBB, dass keiner so richtig sagen kann, was sich bei WhatsApp denn nun ändere, „weil sich WhatsApp/Facebook hinter einer ganzen Menge komischer Klauseln versteckt, untereinander verlinkten Seiten, mit ellenlangen Texten, die sich sehr stark winden um zum Teil englischen Texten, durch die man nicht so richtig durchsteigt.“ Das sagen auch andere Expert:innen. Durch schwammige Formulierungen halte sich WhatsApp außerdem einiges offen. „Problematisch ist, dass die App schon jetzt sehr datenhungrig ist“, sagt Daniela Hoffman von der Verbraucherzentrale Cottbus dem rbb24.
Das empfehlen die Verbraucherzentralen
Unter anderem die Verbraucherzentrale NRW und Cottbus empfehlen, auf einen anderen Messenger umzusteigen, welche deine Daten nicht zu Werbezwecken weitergeben. Das wären etwa Signal oder Threema. Hier findest du Informationen zu den WhatsApp-Alternativen. Und darum solltest du Telegram lieber löschen.