Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet mit der „WarnWetter-App“ ein beliebtes Smartphone-Tool an, das immer wieder erfolgreich vor gefährlichen Wetterlagen gewarnt hat. Doch nun darf die App nicht mehr kostenlos angeboten werden.
Wettbewerbsverzerrung
Aus Wettbewerbsgründen hat ein Gericht die Gratis-Verbreitung untersagt. Die seit 2015 angebotene App verbreite nicht nur amtliche Warnungen, sondern informiere umfassend über das Wetter, entschied das Landgericht Bonn am Mittwoch (Az.: 16 O 21/16).
Deshalb müsse der DWD eine Vergütung verlangen. Geklagt hatte ein privater Wetteranbieter aus Bonn, der seine App wahlweise mit Werbung oder gegen Entgelt anbietet. Er sieht in dem kostenlosen Konkurrenzangebot des öffentlichen DWD eine steuerfinanzierte Wettbewerbsverzerrung. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
Gericht: App steigert Marktmacht des DWD
Ein DWD-Sprecher wollte sich zu Konsequenzen aus dem Urteil zunächst nicht äußern. Zunächst müsse die vollständige Urteilsbegründung abgewartet werden. Jedenfalls verfolge der DWD mit der App als Behörde keine kommerziellen Ziele, betonte er. Es gehe darum, Hintergründe zu Wetterwarnungen über ein zeitgemäßes Medium zu verbreiten, das Menschen wirklich erreiche. So bekämen die Bürger die nötigen Informationen, um Wetterwarnungen realistisch einzuschätzen.
Das sah das Gericht anders: Der DWD agiere mit der App nicht hoheitlich, sondern als wirtschaftliches Unternehmen – auch wenn er kein Geld verlange. Denn mit dem Angebot steigere der DWD seine Bekanntheit und damit seine Marktmacht.
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Ein Sprecher des Verbandes deutscher Wetterdienstleister begrüßte das Urteil. Der DWD sei mit der App weit über seinen Auftrag hinausgeschossen. Die Behörde solle Daten erheben, aufbereitet zur Verfügung stellen und vor Wettergefahren warnen. Die DWD-Wetter-App tue weit mehr als das.