Mit diesem Urteil am gestrigen Donnerstag, hat das Oberverwaltungsgericht die Urteile vorheriger Instanzen bestätigt.
Mehrere Instanzen verboten Facebook bisher die Verwendung der Daten
Unter anderem das Verwaltungsgerichts Hamburg, hatte bereits einen Eilantrag von Facebook abgelehnt, durch den das soziale Netzwerk eine sofort vollziehbare Unterlassungsverfügung durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar erhalten abwenden wollte.
Auch das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt sagte nun, dass eine Verwendung der Daten durch Facebook auf Grundlage der bisher abgeforderten Einwilligung nicht möglich sei.
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Nutzer mussten neuen WhatsApp-Bestimmungen zustimmen
2016 hatte Facebook den Messenger-Service WhatsApp gekauft. Nach dem Kauf mussten weltweit Nutzer den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Diese erlaubten unter anderem, dass WhatsApp Daten an den neuen Mutterkonzern Facebook weiterleitet.
Offene Fragen im Fall Facebook
Trotz des Urteils bestehen noch offene Fragen. Geklärt werden muss zum Beispiel, ob das deutsche Datenschutzrecht in diesem Fall überhaupt zur Anwendung komme. Auch muss geklärt werden, ob der deutsche Datenschutzbeauftragte gegen Facebook mit Sitz in Irland vorgehen dürfe.