Sowohl die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als auch die Polizei Düsseldorf berichten von aktuellen Betrugsfällen beim Online-Banking. Im Fokus steht dabei die von Kund*innen verwendete pushTAN. Wer auf den dazu zugeschickten Link klickt, bringt die eigenen Daten in Gefahr.
pushTAN: Vorsicht vor dem aktuellen Online-Banking-Betrug
Gleich zwei Methoden wenden Kriminelle gegenwärtig an. So ist einerseits eine neue Phishing-E-Mail im Umlauf, die Kund*innen eine neue Version der pushTAN-App vortäuscht. Andere werden von Kriminellen per SMS kontaktiert, um ein neues pushTAN-Verfahren zu aktivieren.
Betrug per SMS: Neues Verfahren freischalten
Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) warnt die Polizei Düsseldorf davor, dass Opfer eine SMS empfangen, die angeblich von ihrer Bank oder Sparkasse stammt. Darin werden sie aufgefordert, über den genannten Link das vermeintliche Portal des Geldinstituts aufzusuchen. Auf der täuschend echt nachgeahmten Seite sollen sie anschließend ihre Bankdaten eingeben. Grund sei die Aktivierung eines neuen pushTAN-Verfahrens.
Für die Täter bedeutet ein Erfolg Zugang zum Bankkonto ihrer Opfer. In einem solchen Fall konnten Kriminelle bereits eine mittlere fünfstellige Summe abbuchen. Die Polizei rät deshalb, niemals Links zu einer Bankseite zu öffnen, die dich per SMS, Mail oder WhatsApp erreichen.
Betrug per Mail: Neue pushTAN-App aktivieren
Am 14. September warnten die Expert*innen der Verbraucherzentrale dagegen vor einem Online-Banking-Betrug per Mail. Sie fordert die Nutzerschaft der pushTAN-App auf, diese auf die neue Version zu aktualisieren. Dies sei angeblich bis zum 16. September notwendig und führe zu bestmöglichem Schutz. Im Detail heißt es in der Benachrichtigung:
„Sehr geehrter Kunde,
die neue pushTAN ist da und somit werden Ihre Transfers in Sparkasse noch sicherer.
Um unseren Service und die Qualität unserer Dienstleistungen auf höchstem Niveau zu halten.
Wir bitten Sie, die App bis zum 16.09.2022 zu aktivieren.“
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Online-Banking-Tipp
Drohung bei Nicht-Erfüllung
Wie der vermeintlichen Benachrichtigung durch die Sparkasse weiter zu entnehmen ist, drohen zudem Auswirkungen auf die Benutzung des eigenen Kontos, solltest du der Aufforderung nicht nachkommen. Demnach ist bei „Nichtaktivierung der pushTAN-App (…) Ihr Zugriff auf Ihr Konto eingeschränkt“.
Empfänger*innen der E-Mail sollen den enthaltenen Link anklicken, um mit dem Prozess fortzufahren. Die Verbraucherzentrale rät dagegen: „Folgen Sie unter keinen Umständen dem Link und verschieben Sie solche Betrugsversuche immer in den Spamordner“.
Auch genaues Hinschauen hilft. Die unpersönliche Anrede sowie die schlechte Grammatik und Rechtschreibung lassen schnell erkennen, dass es sich dabei um Betrug handelt.
Quellen: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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