Schnelles Fahren kann noch schneller teuer werden. Kein Wunder also, dass sich Blitzer-Apps großer Beliebtheit erfreuen. Und dass, obwohl ihre Verwendung illegal ist. Eine Rechtslücke scheint es aber dennoch für Autofahrende zu geben.
Blitzer-Apps nicht legal? Das droht bei Verstoß
Wer Blitzer-Apps verwendet, kann in der Regel noch rechtzeitig vom Gas gehen, bevor die Geschwindigkeitskontrolle zuschlägt und das Bußgeld fällig wird. Genau aus diesem Grund sind die Anwendungen allerdings auch strafbar. Zumindest, wenn du sie als Fahrzeugführer selbst anwendest.
Denn wie die Stiftung Warentest bestätigt, ist es Fahrer*innen nicht gestattet, ein Programm auf dem Handy für solche Zwecke zu nutzen. Wer dagegen verstößt, zahlt für die Nutzung des Blitzerwarners ein Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg. Erlaubt sei es zwar, Blitzerwarnungen via Radio zu empfangen. Die Nutzung einer Blitzer-App ist Autofahrerinnen und Autofahrern laut Paragraf 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung allerdings explizit untersagt – auch wenn das unlogisch erscheint.
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Eine Ausnahme gibt es
Während die Regelung für das Führen des Fahrzeugs mehr als eindeutig ist, gab es bis vor kurzem noch einen Graubereich, was Beifahrer*innen anbelangte, wie die Stiftung Warentest damals beschrieb: „Das Verbot von Blitzer-Apps trifft laut Straßenverkehrsordnung nur den Fahrer eines Autos. Der Beifahrer ist nicht Führer eines Kraftfahrzeugs. Es könnte demnach durchaus erlaubt sein, dass der Beifahrer eine Blitzer-App auf seinem Handy öffnet und nutzt.“
Inzwischen hat sich das aber geändert, denn Ausnahmen sind nur noch in einem Fall erlaubt. Und zwar dann, wenn du dich vor Antritt der Fahrt über Standorte von festen Blitzern informierst. Beifahrer*innen dürfen die Anwendungen nun nicht mehr während der Fahrt nutzen, wie laut ADAC erst 2023 aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 2 ORbs 35 Ss 9/23) hervorging.
Quellen: Stiftung Warentest, ADAC
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