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WhatsApp führt neue Regeln ein – das passiert, wenn du widersprichst

Die neuen Richtlinien für den Datenschutz bei WhatsApp müssen nicht akzeptiert werden. Wie du richtig widerspricht, verraten wir hier.

WhatsApp auf dem Handy
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Veränderungen bei WhatsApp // IMTEST

WhatsApp soll seine Benutzeroberfläche umgestalten

Würdest du andere ungehindert deine WhatsApp-Chats lesen lassen? Sicherlich nicht, immerhin teilst du hier mit deinen Liebsten nicht nur deinen Alltag, sondern teils auch deine privatesten Gedanken und Bedürfnisse. Allerdings sammelt der Dachkonzern Meta bei der Nutzung haufenweise Daten von dir. Die neue Datenschutzrichtlinie sorgt nun zusätzlich dafür, dass man mit dem Wissen Werbung für dich schalten darf. Wer das nicht will, muss widersprechen.

WhatsApp: Neue Datenschutzregeln eingeführt

Aktuell informiert der Instant-Messaging-Dienst seine Nutzerinnen und Nutzer über neue Datenschutzregeln in Deutschland. Diese klingen erst einmal nicht ungewöhnlich und behalten sich beispielsweise das Recht zur Weitergabe von Daten an Strafverfolgungsbehörden vor. Zudem analysiert man dein WhatsApp-Verhalten, um etwa an neuen Features zu arbeiten oder bestehende Funktionen zu verbessern.

Doch liest man sich die Anforderungen im Hilfebereich genau durch, macht ein Punkt stutzig:

„Du hast außerdem jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten zu widersprechen, die mit dem Zweck des Direktmarketings erfolgt – und zwar unabhängig von der der Verarbeitung zugrunde liegenden Rechtsgrundlage.“

WhatsApp

Mit Direktmarketing ist hier gemeint, dass Daten von dir analysiert werden, um personenbezogene Werbung zu schalten. Willst du das nicht, musst du selbstständig widersprechen. Ein einfaches Ablehnen in der App ist nicht möglich. Wir führen dich durch den Prozess.

Widerspruch gegen Direktmarketing

Der Messenger stellt ein einfaches Formular bereit, wenn man Widerspruch gegen einen Teil der neuen Datenschutzrichtlinien einlegen will. Darin klickst du die Frage „Wie kann ich der Verarbeitung meiner Informationen widersprechen?“ an und bestätigt anschließend durch einen Haken im Kästchen „Ich möchte einen Widerspruch einlegen.“. Nach Angabe deiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer schickst du das Formular ab. Kurz darauf sollst du eine Mail von WhatsApp erhalten.

Techbook, ein Magazin, welches diesen Prozess vollständig ausprobiert hat, merkt gleich mehrere problematische Faktoren an diesem Formular an. Erst einmal findet sich die Information, dass überhaupt Daten zum Dirketmarketing ohne Widerspruch erhoben werden, weiter unten und ist nicht Teil der Aufzählung völlig nachvollziehbarer Anpassungen. Zudem befindet sich kurz vor dem Kästchen „Ich möchte einen Widerspruch einlegen.“ noch einmal ein Link, der Interessierte wieder auf die Hilfeseite umleiten soll.

Nutze diesen Musterbrief

Hinzu kommen andere Abschreckungen auf der Hilfeseite sowie auf der E-Mail, die WhatsApp einen zukommen lässt. Darin steht beschrieben, dass WhatsApp den Widerspruch ablehnen darf und man einen genauen Grund angeben muss. Erst sehr weit unten finden Nutzerinnen und Nutzer die Information, dass das nur Widersprüche betrifft, die nicht gegen das Direktmarketing gehen.

Legst du Widerspruch gegen das Direktmarketing ein, darf WhatsApp nicht ablehnen. Zudem solltest du für diesen Punkt auch keine Gründe angeben müssen. Willst du jedoch auf Nummer sicher gehen, kannst du diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Nach einiger Wartezeit wirst du dann die Genehmigung deines Anliegens erhalten. Im nächsten Schritt könntest du sogar fordern, dass bisher erhobene Daten für personenbezogene Werbung gelöscht werden.

Eigentlich nicht rechtens

Der Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich intensiv mit Medienrecht, Social Media und dadurch auch WhatsApp auseinandersetzt, macht zudem darauf aufmerksam, dass das Verfahren so nicht rechtens ist. Eigentlich müssten Nutzerinnen und Nutzer der Datenverarbeitung für Werbezwecke aktiv zustimmen, anstatt aktiv abzulehnen. Für ihn ist es daher nur eine Frage der Zeit bis WhatsApp den Vorgang anpassen muss.

Quelle: WhatsApp, Techbook, Verbraucherzentrale

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