Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen wegen Vergewaltigungsvorwürfen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange ein. Das teilte Anklägerin Marianne Ny am Freitag in Stockholm mit.
Nach langem Tauziehen um eine Befragung des Australiers zu den Vorwürfen aus dem Jahr 2010 war er im November in der Botschaft Ecuadors verhört worden. „Diese Befragungen haben zu weiteren Ermittlungsmaßnahmen geführt“, hieß es in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft. „Es ist jetzt nicht möglich, weitere Schritte zu unternehmen, um die Ermittlungen voranzubringen.“
Laut einer Mitteilung der Londoner Polizei vom Freitag würde Assange allerdings verhaftet, sollte er die Botschaft von Ecuador in London verlassen. Das geht aus einer Mitteilung der Londoner Polizei vom Freitag hervor.
Anwalt: „Sieg für Julian Assange“
Der schwedische Anwalt von Julian Assange hat die Einstellung der schwedischen Ermittlungen gegen den Wikileaks-Gründer wegen Vergewaltigung am Freitag als Sieg gefeiert. „Wir haben den Fall gewonnen“, sagte der Jurist dem schwedischen Rundfunk. „Das ist ein totaler Sieg für Julian Assange. Er ist natürlich froh und erleichtert.“ Zuvor hatte die schwedische Staatsanwaltschaft erklärt, den Vorwürfen nicht weiter nachzugehen.
Assange fürchtete Auslieferung
Assange hält sich seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um dem schwedischen Haftbefehl zu entgehen. Der Australier fürchtete, von Schweden aus in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm eine Verurteilung für die Wikileaks-Enthüllungen droht. Die USA machen ihn dafür verantwortlich, dass über seine Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht wurden.
„Der Verdächtige hat das Land verlassen, und angesichts der Fakten und der Umstände in diesem Fall wird nicht erwartet, dass es in absehbarer Zukunft möglich ist, die Entscheidung auszuführen, ihn nach Schweden auszuliefern“, erklärte die schwedische Anklage.
Wiederaufnahme der Ermittlungen nicht vom Tisch
Die schwedische Staatsanwaltschaft hat eine spätere Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Julian Assange wegen Vergewaltigungsvorwürfen allerdings nicht ausgeschlossen. Dafür müsste der Wikileaks-Gründer aber aus eigenem Antrieb nach Schweden einreisen. „Sollte Julian Assange nach Schweden zurückkehren, bevor das Verbrechen im August 2020 verjährt, könnten die Ermittlungen wieder eröffnet werden“, sagte Anklägerin Marianne Ny bei einer Pressekonferenz in Stockholm.
Auch die die Schuldfrage sei noch nicht geklärt. „Wir haben die Entscheidung, die Ermittlungen nicht weiterzuführen, nicht getroffen, weil wir alle Beweise in diesem Fall ausgewertet haben, sondern weil wir keine Möglichkeiten sehen, die Ermittlungen weiter voranbringen“, sagte Anklägerin Marianne Ny bei einer Pressekonferenz in Stockholm. „Wir treffen keine Aussagen zur Schuld.“
Zusammenhang mit Manning
Wann und ob Assange sein Exil nach der Nachricht vom Freitag verlassen würde, war zunächst unklar. Assange hatte angekündigt, im Falle der Freilassung von Whistleblowerin Chelsea Manning freiwillig in die USA zu gehen, hatte das später aber wieder relativiert. Manning war am Mittwoch auf freien Fuß gekommen.