Dienstleistungsunternehmen, die Sofortüberweisungen vom Kunden an die Händler ausführten, sollten künftig nur noch die dafür unbedingt erforderlichen Daten erhalten, sagte Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Banken Michael Kemmer der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
EU-weiter Technikstandard soll Problem beheben
Bislang bekämen die Dienstleister, sobald der Kunde die Sofortüberweisung mit Geheim- und Transaktionsnummer (PIN/TAN) freigegeben habe, einen umfassenden Einblick in die Bankdaten des Kunden, etwa den Kontostand und das Dispolimit, erläuterte Kemmer. Ein EU-weit gültiger Technikstandard, den die Europäische Bankenaufsicht (EBA) auf Grundlage einer EU-Richtlinie vorgeschlagen habe, würde diesen Zugang auf die notwendigen Überweisungsdaten beschränken.
Zugang zu Zahlungsverkehr für Fintechs möglich
Der Bankenverband unterstütze diesen Standard mit einer EU-weit einheitlichen Schnittstelle bei den Banken. So bekämen auch kleine Finanzdienstleister, sogenannte Fintechs, die Möglichkeit, sich am Zahlungsverkehr zu beteiligen, sagte Kemmer. Im EU-Parlament gebe es aber auch «starke Verfechter» des Verfahrens, das «einen Zugriff auf alle Bankdaten erlaubt, die der Kunde im Online-Banking hat». Bis zu diesem Dienstag (23. Mai) werde die Stellungnahme der EU-Kommission zum Vorschlag der Bankenaufsicht erwartet. Letztlich müssten EU-Kommission und EU-Parlament dem Entwurf zustimmen.