Grund für die Verhandlung war eine vorangegangene Klage von Verbraucherschützern, die sich an einem Foto stören, das ein niederbayerischer Tabakhersteller auf seiner Homepage hatte. Darauf waren vier gut gelaunte junge Leute mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen.
Werbung für Tabakwaren eigentlich verboten
Wegen der Gefahren für die Gesundheit ist es verboten, fürs Rauchen in Zeitungen und Zeitschriften sowie „in Diensten der Informationsgesellschaft“ zu werben. Die Frage ist, ob darunter auch die Internetseite eines Unternehmens fällt. Vor Gericht waren bisher die Verbraucherschützer erfolgreich. In Karlsruhe kann das Urteil am selben Tag oder später verkündet werden. (Az. I ZR 117/16)