Das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz ist abgeschlossen und die Bundespolizei veröffentlichte in einer Pressemeldung ihre Ergebnisse. Laut Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich das System bewährt. Zwar lag die durchschnittliche Erkennungsquote der getesteten Systeme „nur“ bei 82,8 Prozent. Gleichwohl wurde im Schnitt bei 1.000 analysierten Gesichtsaufnahmen nur eine Person falsch erkannt. Deshalb sieht die Bundesregierung in dem System einen „wesentlichen Mehrwert“ für die Polizeiarbeit.
Können Kameras Menschen zuverlässig erkennen?
Von August 2017 bis Ende Juli 2018 filmten drei Kameras an einem bestimmten Ein- und Ausgang sowie an einer Rolltreppe des großen Fern- und S-Bahnhofs das Geschehen. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA), Bahn und Bundesinnenministerium probten gemeinsam die Gesichtserkennung durch intelligente Videoüberwachung. Dazu ließen sie 250 bis 300 Testpersonen ihre Namen und zwei Fotos ihres Gesichts speichern. Ein Computerprogramm verglich ständig die Aufnahmen der Kameras mit den gespeicherten Fotos. Die Frage für die Polizei lautete: Erkennen Kameras und Computer die Menschen zuverlässig?
Der Bundesinnenminister ist jedenfalls von den guten Werten überzeugt: „Die Ergebnisse zeigen, dass die Technik zur Gesichtserkennung unsere Polizistinnen und Polizisten im Alltag erheblich unterstützen kann.“ Auch die Polizei ist zufrieden. Polizeipräsident Dr. Dieter Romann erklärt: „Die Technik erleichtert es, Straftäter ohne zusätzliche Polizeikontrollen zu erkennen und festzunehmen. Dies bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn.“
Eine Kombination verschiedener System könnte die durchschnittliche Fehlerquote sogar auf 0,00018 Prozent reduzieren. Dabei sollen die getesteten Systeme nur alarmieren. Schlussendlich entscheidet die Polizei bei einem automatisch generierten Alarm immer noch selbst, ob ein Einschreiten erforderlich ist.
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Noch keine Rechtsgrundlage
Werden wir jetzt an jedem Bahnhof überwacht? Noch nicht. Denn wie und in welchem Umfang das System künftig eingesetzt wird, ist noch nicht bekannt. Das Bundesinnenministerium möchte zunächst eine klare Rechtsgrundlage schaffen und dabei außerdem Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit berücksichtigen. Eine Massenüberwachung ist daher wahrscheinlich erst einmal nicht in Sicht.