Eric Lundgren wurde zu 15 Monaten Haft und einer Strafe von 50.000 US-Dollar verurteilt. Der 33-Jährige soll 28.000 raubkopierte Disks mit dem Windows-Betriebssystem hergestellt haben, berichtet die LA Times. Obwohl es diese Datenträger tatsächlich gibt, hat das Gericht jetzt einen Notstopp des Urteils erlassen, was relativ selten vorkommt. Lundgren soll so die Chance bekommen, seinen Fall noch einmal vorzutragen und zu begründen, warum alles nur ein Missverständnis ist.
Die Unklarheit in diesem Fall ist, dass es sich bei den Datenträgern nicht um reguläre Windows-Versionen, sondern um Kopien von Wiederherstellungs-Disks des Herstellers Dell handelt. Diese Disks liegen üblicherweise Computern beim Kauf bei und können im Fall von Dell sogar von der Hersteller-Website heruntergeladen werden.
Erics Wiederherstellungs-Disks
Lundgren hat diese Disks in China produzieren lassen und mit einem Label versehen, wodurch sie wie die offiziellen Dell-Disks aussieht – mitsamt dem Hersteller-Logo. Dadurch wurden sie vom Zoll beim Import nach Florida entdeckt: „Hätte ich einfach ‚Erics Wiederherstellungs-Disks‘ darauf geschrieben, wäre alles ok gewesen“, so Lundgren.
Laut Lundgren haben die Disks keinen Einzelhandels-Wert und wurden beschlagnahmt, bevor er sie verkaufen konnte. Deshalb verdiene er keine Gefängnisstrafe. Das Urteil wurde auf Basis von finanziellem Verlust verhängt.
Microsoft forderte 420.000 US-Dollar
Die Wiederherstellungs-Disks werden verwendet, um das Betriebssystems des Computers, bei dem Windows vorinstalliert ist, wiederherzustellen, etwa nach Hardware-Problemen oder wenn die Festplatte formatiert werden muss. Das funktioniert aber nur, wenn die Lizenz und der Aktivierungsschlüssel noch gültig sind – ohne die bringt die Disk nichts. Die Lizenz selbst gilt für den Computer und nicht nur den Erstkäufer. Wer also einen Second-Hand-Computer kauft, habe auch das Recht Windows zu nutzen.
„Microsoft verkauft keine Widerherstellungs-CDs“, argumentiert Lundgren: „Sie verkaufen Lizenzen.“ Ein Unternehmen, dass gebrauchte Computer aufbereitet und weiterverkauft (Refurbishers), erhält um 25 US-Dollar eine ermäßigte Lizenz, wenn zuvor Windows auf dem Gerät installiert war. Ohne diese Lizenz kann mit der Wiederherstellung-Disk nichts angefangen werden.
Microsoft ist anderer Meinung. Das US-Unternehmen rechnet vor, dass Lundgren die Disks für 20 US-Dollar verkauft hätte und das 75 Prozent der Einnahmen Microsofts Profit seien. Microsoft forderte deshalb 420.000 US-Dollar von Lundgren. Aufgrund der Höhe der Forderung ergibt sich die Haftstrafe für Lundgren.
Namenhafte Kunden
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wieso irgendjemand eine Wiederherstellungs-Disk kaufen sollte, die keinen Wert hat, ohne Lizenz nutzlos ist und die Software darauf gratis heruntergeladen werden kann. Lundgren wollte die Disks an Refurbishers verkaufen. Diese sparen sich dazu das Runterladen und Brennen der CD und damit Arbeitszeit.
Dass Lundgren jetzt noch eine Chance bekommt das Urteil abzuwenden, liegt an seiner Tätigkeit. Er setzt sich seit Jahren für das Recycling und die Weiterverwendung von elektronischen Geräten ein. Sein Unternehmen verarbeitet jährlich über 18.500 Tonnen Elektroschrott. Zu seinen Kunden gehören IBM, Motorola und Sprint.
Erste Elektro-Recycling-Firma mit 19
Zu seinen anderen Projekten gehört das Beseitigen des Elektroschrotts in Ghana und China. 2016 hat er für die Organisation „Cell Phones for Soldiers“ 14.000 Handys repariert und gespendet, ebenso wie 100.000 US-Dollar. Nach eigenen Angaben begann er seine Recycling-Bemühungen, als er von der geplanten Obsoleszenz erfuhr. Dass Laptops so gemacht seien, dass sie nach Ablauf der Garantie kaputtgehen, habe ihn so verärgert, dass er etwas dagegen unternehmen wollte.
Im Alter von 19 gründete er seine erste Elektro-Recycling-Firma. Mit 20 konnte er den ersten Großkunden gewinnen. American Airlines verkaufte ihm jährlich 40.000 Computer für das Refurbishen. Danach folgten Kunden wie Dell, Asus, Lenovo und Coca-Cola. Das Gericht prüft derzeit seine Bitte auf das Aussetzen der Haftstrafe.