Das deutsche Filmunternehmen Constantin Film hat per einstweiliger Verfügung des Landgerichtes München durchgesetzt, dass Kunden des Vodafone Kabelnetzes nicht mehr auf die Seite des fragwürdigen Streamingportals kinox.to zugreifen können, wie eine Vodafone-Sprecherin gegenüber Golem bestätigte.
Urheberrechtsverletzungen
„Aufgrund einer von Constantin Film erwirkten einstweiligen Verfügung, die am 1. Februar 2018 vom Landgericht München erlassen wurde, ist Vodafone aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabel Deutschland zu sperren.“ Als Gründe für die Sperrung werden urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden seien, genannt. Weitere Stellungnahmen lehne Vodafone mit Verweis auf das noch laufende Verfahren ab.
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Wie die Seite weiter schreibt, erfolge die Sperre über DNS-Blocking. Eine solche Blockade lasse sich relativ leicht umgehen und mache somit den Zugriff auf die (illegale) Seite wieder möglich.