Rechtsanwalt Dr. Heiko Peter Krenz beantwortet Leserfragen.
Meine Mitarbeiter laden immer öfter ihre privaten Handys am Arbeitsplatz auf. Bisher hatte ich nichts dagegen, aber nun möchte jemand auch noch seinen Elektroroller auf der Arbeit aufladen. Jetzt möchte ich in meiner Firma jede Nutzung untersagen. Darf ich das?
Das sagt der Arbeitsrechtler: Ob nun bedenklich oder nicht – das Smartphone ist für immer mehr Menschen so selbstverständlich wie die Luft zum Atmen. Ein Akku kurz vor dem Aus kann daher schon mal für Panik sorgen.
Das Aufladekabel immer griffbereit, sind begeisterte Handynutzer deshalb stets auf der Suche nach einer Energiequelle. Da ist es nur selbstverständlich, dass auch der Arbeitsplatz mal herhalten muss. Das bisschen Strom ist schließlich keine große Sache – oder etwa doch?
Nicht jeder Arbeitgeber ist mit der privaten Stromnutzung einverstanden. Das gilt umso mehr, wenn nicht nur das Smartphone, sondern auch noch der Ventilator oder eben der Elektroroller mitgebracht und mit Strom versorgt werden will.
Ob der Arbeitgeber das tatsächlich tolerieren will oder nicht, ist seine Sache. Er entscheidet, was ins Büro kommt und was nicht. Er kann daher das Aufladen von elektronischen Geräten am Arbeitsplatz auch komplett verbieten.
Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Arbeitgeber bereits seit längerer Zeit von der privaten Nutzung seiner Mitarbeiter weiß und diese bisher stillschweigend geduldet hat. In diesem Fall kann es unter Umständen schwierig werden, ein Verbot im Betrieb durchzusetzen.
Kündigung im Extremfall nicht ausgeschlossen
Je nach Einzelfall kann den Mitarbeitern nämlich ein Anspruch aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung auf weitere Nutzung zustehen. Sobald Arbeitgeber von dem privaten Stromgebrauch ihrer Mitarbeiter erfahren, sollten sie daher unbedingt tätig werden und eine verbindliche Regelung treffen.
In Ihrem Fall könnten Sie das Aufladen von Elektrorollern verbieten, aber das Aufladen von Handys gestatten. Entscheiden sich Arbeitgeber für ein Verbot, können sie im Falle eines Verstoßes abmahnen. Bei einem extrem massiven Stromgebrauch ist sogar eine Kündigung möglich.