Am 19. Oktober hat der Bundestag einen Entschluss gefasst, demnach die Bundesregierung Netzbetreiber besser kontrollieren solle. So müssen die Deutsche Telekom, Vodafone, Unitymedia und weitere Netzbetreiber – auch regional – ihre Kunden besser über Risiken aufklären. Den Anstoß für die neue Regelung bieten Nutzer aus überwiegend ländlichen Gegenden, die mit Vertragsabschluss nicht annähernd die versprochenen Surfgeschwindigkeiten erreichen.
Realistische Angaben für Verbraucher
Wie PC-Welt berichtet, verlangt der Bundesrat unter anderem nach realistischen Angaben für Internetnutzer vor Vertragsabschluss. So können User, die in Regionen mit einer schlechten Netz-Infrastruktur leben, nicht mit den besten Up- oder Downloadraten rechnen. Ist der Vertrag erst abgeschlossen, können die Verbraucher nur in den seltensten Fällen noch handeln.
„Anbieter von Internetzugangsdiensten Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss über die tatsächlich realisierbare Breitband-Geschwindigkeit anhand von Vergleichsberechnungen mit vergleichbaren Anschlüssen im selben Einzugsgebiet aufklären sollten“, zitiert PC-Welt. Wehrt sich ein Anbieter gegen diese oder entsprechende Vorgaben, kann ihn künftig eine Strafe erwarten.
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Nachlass für Kunden – Strafen für Anbieter
Auch solle künftig behandelt werden, inwiefern Kunden, die durch einen solchen Vertrag eingeschränkt sind, Preisnachlässe erwarten können. Schließlich erhielten sie nicht die erwartete beziehungsweise versprochene Leistung. Hier müsse allerdings geklärt werden, ab welcher Abweichung, die Verbraucher Anspruch auf eine solche Ermäßigung hätten. Für den Bundesrat liege diese „deutliche Abweichung“ vor, wenn weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten normalen Bandbreite erreicht werden.
Schadensersätze und Bußgelder könnten zudem die Netzbetreiber selbst treffen. Mittels Schadensersatzzahlungen sollen betroffene Internetnutzer entlastet werden. Nun liegt es an der Großen Koalition zu entscheiden, ob sie die Forderungen aufgreift und somit die Verbraucher schützt.