Diesel- und sonstige gerichtlich verordnete Fahrverbote sollen künftig mit automatisierten Kamerasystemen überwacht werden. Dieses Vorhaben hielt die Bundesregierung in einem aktuellen Gesetzesentwurf fest.
Auch Gesichter werden abgeglichen
Wie heise berichtet, ist der „Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ zwar bislang nicht öffentlich zugänglich, jedoch wird bereits dafür geworben. So setzen sich vor allem Interessenverbände der Polizei sowie die jeweiligen Hersteller von Überwachungstechnik für den Gesetzesentwurf ein.
Fahrverbote wie jene, die bereits in Hamburg sowie in Teilen Berlins in Kraft sind, beanspruchen Personal, das die ansässigen Polizeistellen nicht bereitstellen können. Die Behörden sollen künftig „im Rahmen von Kontrollen bestimmte Daten auch automatisiert erheben, speichern und verwenden sowie auf die Daten des Zentralen Fahrzeugregisters zugreifen“ können.
Der automatisierte Datenabgleich soll sich dabei jedoch nicht ausschließlich auf die Versicherungskennzeichen betroffener Fahrzeuge beschränken, um diese mit bestehenden Verkehrsbeschränkungen abzugleich. Auch sollen die Kameras das Gesicht des Fahrers erfassen und mit den Datenbanken abgleichen dürfen. Übrigens: So viele Gesichter erkennen wir Menschen im Vergleich zu intelligenten Kameras.
„Intelligente Videoüberwachung“ durch Nachrüstung
Anders als im Rahmen herkömmlicher Überwachung müsse die Datenerhebung zudem offen erkennbar erfolgen. Des Weiteren müssen die Aufnahmen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten aus dem System verschwinden und gelöscht werden, sofern es sich dabei nicht um einen Treffer handele. In China läuft das Ganze etwas anders. Dort können Polizisten Verdächtige mittlerweile sogar an ihrem Gang erkennen.
Während die Bundesregierung nicht von „weiteren Kosten“ durch die Umsetzung des Entwurfs ausgeht, sprechen die verantwortlichen Interessenverbände von Polizei und Herstellern sich bereits für den weiteren Ausbau der Infrastruktur aus. Auf diese Weise solle eine „intelligente Videoüberwachung“ ermöglicht werden, die mittels Nummernschilderfassung oder ähnlicher Technik kombiniert werden könnte.
Der Datenschutzexperte Malte Engeler erklärte gegenüber heise, dass man technisch jedoch so vorgehen müsse, „dass statt auf das optisch erfasste Kennzeichen auf andere speziell für diese Zwecke geschaffene Identifier zurückgegriffen wird, wie zum Beispiel kleine RFID-Funksender, wie sie etwa beim Mautsystem E-ZPass in den USA genutzt werden. Das wäre genauso geeignet und weniger invasiv.“