Im Bereich Online-Banking sind allein 2019 einige Änderungen umgesetzt worden. Nachdem das smsTAN-Verfahren bereits abgeschafft wurde, standen auch andere Maßnahmen an, die dringend deine Aufmerksamkeit verlangen.
Online-Banking: Darauf musst du achten
Was sich beim Online-Banking geändert hat, ist Folgendes: Seit September dürfen Drittanbieter auf deine Konten zugreifen, wenn du es ihnen erlaubst. Damit sind Anbieter gemeint, die lediglich die Infrastruktur einer Bank in Anspruch nehmen, aber selbst keine Eigene betreiben. Das können andere Banken sein, aber auch Dienstleister, über die Zahlungen abgefertigt werden.
Kaufst du im Internet ein oder bist bei mehreren Banken Kunde, kannst du solchen Anbietern via Online-Banking den Zugriff auf deine Konten gestatten. Willst du das auf keinen Fall, darfst du dieser Prozedur nicht zustimmen. Ansonsten bestimmst du als Kunde zumindest, welche Kontoinformationen solche Drittanbieter bekommen dürfen.
Keine iTAN mehr: Das ändert sich zusätzlich
Ebenfalls neu beim Online-Banking: Du kannst dich bald nicht mehr mit nur einem Passwort anmelden. Du musst dich dann mit zwei von drei möglichen Faktoren anmelden, um dich eindeutig zu identifizieren. Dazu zählen biometrische Merkmale wie dein Fingerabdruck, eine PIN oder ein Handy.
Dieses Verfahren ist inzwischen schon bei jeder Überweisung Pflicht. Das bedeutet keine iTAN-Listen mehr, sondern jeweils neu generierte TAN, sowie Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Kartenzahlung. Schon im Juni 2019 wurde beispielsweise das smsTAN-Verfahren bei Sparkassen für Kunden beendet. Aber auch eine eigentlich sehr beliebte Zahlungsmethode beim Online-Banking wurde überraschend abgeschafft.