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Kryptowährungen und die Steuer: Welche Abgaben fallen an?

Beschäftigst du dich mit Kryptowährungen, dann sind Steuern ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Nachfolgend erfährst du alles Wissenswerte dazu.

Die Buchstaben T
Auch für Gewinne durch Kryptowährungen musst du Steuern zahlen. Foto: Getty Images/pcess609

Wie bei beinahe allem, das dir Geld einbringt, musst du auch für die Gewinne und Verluste durch Kryptowährungen Steuern zahlen. Das geschieht, obwohl Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Co. nicht als Währungen, Kapitalanlagen oder Ähnliches behandelt werden. Ob du deine Erlöse aus Geschäften mit Bitcoin versteuern musst oder nicht, hängt ganz davon ab, wie lange du die Kryptowährung hältst.

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Kryptowährungen und die Steuer: Welche Abgaben fallen an?

Beschäftigst du dich mit Kryptowährungen, dann sind Steuern ein nicht zu vernachlässigendes Thema. Nachfolgend erfährst du alles Wissenswerte dazu.

Kryptowährungen: Steuern werden an Jahresfrist bemessen

Bei dem Handel mit Kryptowährungen handelt es sich um eine ausgesprochen riskante Angelegenheit. Grund dafür ist die Volatilität der Kurse. Aus ebendiesem Grund finden sich auf Plattformen wie Coinbase oder Binance viele Anleger:innen, die ihre Assets lediglich einige Tage oder Wochen, maximal Monate lang halten. Diese Tatsache weiß der Gesetzgeber zu nutzen. Willst du dir im Kontext von Kryptowährungen die Steuern vor Augen führen, solltest du das dringend beachten.

Hast du vor, deine Coins nur für kurze Zeit zu halten und sie anschließend mit Gewinn zu veräußern beziehungsweise zu tauschen, musst du diesen mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Er berechnet sich an der von dir gezahlten Einkommenssteuer. Diese musst du mal Hundert nehmen und anschließend durch dein zu versteuerndes Einkommen teilen.

Anders sieht es aber aus, wenn du deine Assets länger als ein Jahr hältst. In diesem Fall musst du sie der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge nicht mehr versteuern. Selbst dann, wenn deine Gewinne aus dem Kryptohandel in die Tausenden reichen.

Gibt es eine Freigrenze?

Wie bereits erwähnt fallen die Kurse von BTC, ETH und Co. ausgesprochen volatil aus. Daher ist es nicht immer Ratsam, die entsprechenden Anlagen so lange zu halten. Dein Vorteil: bis zu einer Freigrenze von 600 Euro pro Jahr bleiben private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei.

Auch an dieser Stelle gibt es allerdings einen Haken. So gilt diese Freigrenze für ausnahmslos alle Veräußerungsgeschäfte. Verkaufst du also nicht nur Bitcoin sondern darüber hinaus auch noch physische Güter, musst du die daraus resultierenden Gewinne zusammenrechnen.

Was passiert wenn man Kryptowährung nicht versteuert?

Was sich auf den Kryptobörsen häufig wie eine lustige Beschäftigung für nebenbei anfühlt, ist tatsächlich eine ernste Angelegenheit. Denn auch bei Kryptowährungen und ihren Steuern gilt die Abgabenordnung (AO). Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann von einer Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

§ 370 Abs. 1 AO:

Steuerhinterziehung

„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
  3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.“

Du solltest also auch im Umgang mit Kryptowährungen deine Steuern klar im Blick behalten. Denn auch Ethereum oder Bitcoin nicht korrekt zu versteuern kann dich in Schwierigkeiten bringen.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Abgabenordnung

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