Über Amazon kannst du nicht nur einkaufen. Du kannst als Privatperson auch gebrauchte Artikel anbieten und verkaufen. Nutzt du diese Möglichkeit der Plattform, unterliegst du in manchen Fällen ab sofort einer besonderen Meldepflicht.
Amazon: Meldung, wenn du Produkte für über 2.000 Euro im Jahr verkaufst
Pünktlich zum 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten wie unter anderem die Berliner Morgenpost berichtet. Das „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen“ betrifft dabei nicht nur private Amazon-Verkäufe, sondern auch jene über Portale wie eBay, Vinted und Co.
Im Detail nimmt die neue Regelung die Betreiber der Plattformen ab sofort in die Pflicht, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Zu den Informationen, die über die oder den Anbieter*in mitzuteilen sind, gehören unter anderem:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Bankverbindung
- Steuer-ID
- Verkaufserlös
- Gebühren
- Provisionen
Die Meldepflicht kommt dann zum Tragen, wenn beispielsweise pro Jahr mehr als 30 Amazon-Verkäufe mit insgesamt mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös zustande gekommen sind.
Alles darunter muss nicht angegeben werden. Auch Güter des alltäglichen Gebrauchs wie Möbel oder Fahrräder fallen nicht unter die neue Pflicht.
Finanzamt prüft Steuererklärung gemeldeter Personen
Wurden entsprechende Amazon- oder Verkäufe über andere Plattformen gemeldet, prüft das Finanzamt die Steuererklärungen der betroffenen Personen. Es lohnt sich daher, ab sofort Buch zu führen über die eigenen privaten Geschäfte. So behältst du die Übersicht, ob du unter die Meldepflicht gefallen bist oder nicht.
Die Morgenpost rät an dieser Stelle dazu, bei erfolgreichem Verkauf Datum und Belege für den Einkaufs- und Verkaufspreis sowie die Höhe des jeweiligen Gewinns oder Verlusts zu dokumentieren.
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Jobcenter könnte Einsicht erhalten
Es darf zudem davon ausgegegangen werden, dass das Jobcenter Interesse an derlei Informationen über unregelmäßige Einnahmen im Zusammenhang mit dem Bezug von Bürgergeld hat. Ein Zugriff darauf durch das Finanzamt ist nicht unwahrscheinlich.
Zugestimmt hatte der Bundestag dem Entwurf bereits am 10. November 2022. Offiziell verabschiedete man das Plattformen-Steuertransparenzgesetz dann zwischen Weihnachten und Neujahr.
Quellen: Berliner Morgenpost
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