Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) kürzlich Klage gegen Vodafone eingereicht. Dieser wurde nun stattgegeben. Hintergrund des Vorgehens sind Werbeflyer, auf denen die wesentlichen Tarifbedingungen nur in den Fußnoten und in kleiner Schrift zu finden sind.
Vodafone: Gericht untersagt bisheriges Vorgehen
Wie die Verbraucherschützer*innen melden, wurde der Vodafone GmbH gerichtlich verboten, die entsprechenden Informationen weiterhin in den kaum lesbaren Fußnoten zu verbergen. Gegenstand der Klage war ein mehrseitiger Werbeflyer für einen Mobilfunktarif.
Die entsprechenden Details zum Monatspreis, dem Leistungsumfang, darunter die Mindestvertragsdauer, der einmalige Anschlusspreis und weitere „wesentliche Informationen“, fanden sich in Fußnote 1. Diese druckte man gemeinsam mit anderen Fußnoten auf einer der Flyerseiten ab.
Essentielle Informationen müssen deutlich einsehbar sein
Wie die vzbz weiter berichtet, sei das Gericht damit der Einschätzung gefolgt, dass die Gestaltung zum „Verschweigen wesentlicher Informationen“ über Preis und Tarif führt und somit eine Irreführung vorliegt.
Vodafone sei gesetzlich dazu verpflichtet gewesen, entsprechende Angaben in leicht zugänglicher Form bereitzustellen. Winzige Schrift in 3-Punkt-Größe, übergroße Zeilenlänge, fehlende Strukturierung des Textes sowie der kontrastarme Druck hätten die Lesbarkeit in starkem Maße beeinträchtigt.
Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband
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