Vermutlich kennst du die Situation auch: Du bist mit deinem Auto unterwegs und während der Fahrt klingelt plötzlich dein Smartphone. Doch weder hast du es über eine Freisprechanlage verbunden, noch die passenden Kopfhörer gerade zur Hand. Handelt es sich dann noch um einen möglicherweise wichtigen Anruf, lässt man sich doch dazu hinreißen, das Telefon in die Hand zu nehmen. Doch mit dem Handy am Steuer drohen nicht nur Strafen, sondern es kann auch schnell gefährlich werden.
Handy am Steuer: Das Wichtigste im Überblick
- Handy am Steuer: Strafen in Deutschland zusammengefasst
- Was ist erlaubt und was nicht?
- Für welche Geräte gilt das Verbot?
- Strafen und Bußgelder auf einen Blick
- Wie fallen die Strafen in der Probezeit aus?
- Regelungen im Ausland
- Einspruch und Verjährungsfrist
Handy am Steuer: Strafen in Deutschland zusammengefasst
Die Nutzung deines Handys am Steuer zieht Strafen nach sich. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern den meisten anderen europäischen Ländern der Fall und in aller Regel handelt es sich dabei um ein Bußgeld. Hierzulande gibt es aber sogar noch einen Punkt in Flensburg obendrauf. Gefährdest du dabei andere Verkehrsteilnehmer oder baust du tatsächlich einen Unfall, kann es sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Der Bußgeldkatalog beginnt dabei mit einer Geldstrafe von 100 Euro für den Verstoß, dein Handy am Steuer genutzt zu haben. Die Strafe kann sich aber, je nach Grad der Gefährdung oder bei Verursachung eines Sachschadens, weiter erhöhen. Auch als Fahrradfahrer bist du vor dem Verbot nicht gefeit. So zahlst du beispielsweise direkt mal 55 Euro, wenn du neben deinem Lenker auch dein Handy während der Fahrt in die Hand nimmst.
Gerade, wenn du deinen Führerschein frisch gemacht hast, kann dich das Handy-Verbot am Steuer eiskalt erwischen. Denn neben dem Bußgeld wird dies als A-Verstoß gewertet, der durchaus ernste Konsequenzen – wie eine Verlängerung der Probezeit – mit sich bringen kann. Und auch im Ausland kann dich die Missetat teuer zu stehen kommen: In vielen unserer europäischen Nachbarländer fällt die Strafe für die Nutzung des Handys am Steuer noch höher aus als bei uns.
Was ist erlaubt und was nicht?
Spätestens seit der Anpassung des Bußgeldkataloges und der entsprechenden Gesetze im Jahr 2017 zählt das Handy am Steuer nicht mehr als Kavaliersdelikt. Sogar abseits des Telefonierens gelten hier strenge Regelungen, die jegliche telekommunikative Nutzung des Handys am Steuer verbieten. Gemeint sind Messenger wie WhatsApp, aber auch andere Apps und ganz einfache SMS-Nachrichten fallen darunter. Verboten ist also:
- Telefonieren
- Nachrichten schreiben
- Anrufe ablehnen
- Diktierfunktion nutzen
- Musik hören
- mobiles Navi nutzen
- auf das Display schauen
Im Grunde gilt: Hast du dein Handy in der Hand oder wendest ihm während der Fahrt einen Blick zu, steht dies unter Strafe. Denn deine Aufmerksamkeit gilt in diesem Moment nicht mehr voll und ganz dem Straßenverkehr. Dies hat bei einer Geschwindigkeit von nur 50 Kilometern pro Stunde zur Folge, dass du selbst, wenn du nur eine Sekunde auf das Smartphone schaust, bereits 15 Meter zurückgelegt hast – eine Distanz, auf der im laufenden Verkehr so einiges passieren kann.
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Doch nicht jede Nutzung des Handys am Steuer steht unter Strafe, beispielsweise dann, wenn du zum Telefonieren eine Freisprechanlage nutzt. Willst du über eine solche einen Anruf tätigen und musst dafür eine Nummer wählen, ist entscheidend, dass sich das Gerät dabei in einer passenden Vorrichtung am Armaturenbrett befindet. Die Sprachassistenz deines Smartphones mit deiner Stimme dazu zu bringen, eine Nummer zu wählen, ist natürlich ebenso erlaubt. Ebenso wie die Wiedergabe über Reader oder Head-Up-Displays. Und ganz generell gilt: Ist der Motor aus, beispielsweise an einer Ampel, kannst du dein Handy auch am Steuer straffrei nutzen.
Für welche Geräte gilt das Verbot?
Wie vielleicht bereits durchschien, gilt das Verbot für die Nutzung eines Handys am Steuer nicht nur für eben jenes. Auch Tablets, E-Books, MP3-Player, Laptops, DVD- oder Blu-Ray-Player, Diktier- oder Navigationsgeräte, ebenso wie Mini-Fernseher, VR-Brillen, Touchscreens und praktisch alle weiteren elektronischen Geräte sind betroffen.
Zur Verdeutlichung kannst du dir ganz einfach merken: Wirst du während der Fahrt von einem Gerät abgelenkt, weil du es bedienen musst oder ihm zulange deinen Blick zuwendest, gilt es als Gefährdung des Straßenverkehrs und steht somit unter Strafe.
Strafen und Bußgelder auf einen Blick
Damit du jetzt nicht den Überblick verlierst und einmal darüber in Kenntnis gesetzt wirst, wie die Bußgelder und Strafen für das Handy am Steuer überhaupt aussehen, haben wir sie dir im Folgenden mit der Hilfe des ADAC übersichtlich zusammengefasst:
Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | Bußgeld- regelsatz in Euro | Punkt(e) | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|
beim Führen eines Kraftfahrzeugs | 100 | 1 | |
mit Gefährdung | 150 | 2 | 1 |
mit Sachbeschädigung | 200 | 2 | 1 |
beim Radfahren | 55 |
Wie fallen die Strafen in der Probezeit aus?
Auch, wenn es generell keine gute Idee ist, das Handy am Steuer zu nutzen, verschärft sich der Umstand noch einmal, wenn du dich gerade in deiner Probezeit befindest. Nicht nur, dass du ein Bußgeld kassierst und deinem Konto in Flensburg ein Punkt gutgeschrieben wird, sondern vor allem, dass sich deine Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert, dürfte dich abschrecken.
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Außerdem wirst du dazu verpflichtet, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zu besuchen. Und sollte es sich dabei nicht um deinen ersten Ausrutscher handeln, so können sich die Strafen sogar noch einmal verschärfen.
Regelungen im Ausland
Gleich vorweg: Die Nutzung eines Handys am Steuer hat Strafen in jedem europäischen Land zur Folge. Allerdings fallen die zu zahlenden Bußgelder hier je nach Land unterschiedlich hoch aus. Während Deutschland noch vergleichsweise mittelmäßig abschneidet, wird es in Ländern wie Dänemark oder Estland richtig teuer. Die Allianz hat einmal die Strafen für das Handy am Steuer im europäischen Ausland übersichtlich mit einer Liste dargestellt:
- Belgien: ab 110€
- Bosnien-Herzegowina: ab 50€
- Bulgarien: ab 25€
- Dänemark: 200€
- Deutschland: ab 100€
- Estland: bis 400€
- Finnland: 100€
- Frankreich: ab 135€
- Griechenland: 100€
- Großbritannien: ab 235€
- Island: 40€
- Italien: ab 160€
- Irland: ab 60€
- Kroatien: ab 135€
- Lettland: 15€
- Luxemburg: 75€
- Niederlande: 250€
- Norwegen: 140€
- Österreich: ab 50€
- Polen: ab 120€
- Portugal: ab 120€
- Schweden: 160€
- Schweiz: 99€/ 100 CHF
- Slowakei: ab 100€
- Slowenien: 120€
- Spanien: ab 200€
- Tschechien: ab 40€
- Ungarn: ab 50€
Einspruch und Verjährungsfrist
Ebenso interessant mag für dich sein, ob du Einspruch gegen die verhangene Strafe einlegen kannst, wenn du mit dem Handy am Steuer erwischt wurdest. Dies ist bis zu zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids möglich und du musst den Einspruch schriftlich bei der entsprechenden zuständigen Behörde einreichen. Natürlich musst du anschließend beweisen können, dass der Fall sich wie von dir geschildert zugetragen hat. Beispielsweise ist das Einklemmen zwischen dem Ohr und der Schulter ebenfalls ein unzulässiges Halten, informiere dich also zunächst gut oder überprüfe, ob es vergleichbare Fälle gab.
Da es sich zumeist um eine Ordnungswidrigkeit und nicht gleich um eine Straftat handelt, ist die Verjährungsfrist für das Vergehen vergleichsweise kurz. Hast du nach drei Monaten keinerlei Bescheid oder Bogen zur Anhörung erhalten, kommst du mit einem Schrecken davon und musst keine Strafe zahlen.
Quellen: eigene Recherche, Allianz, ADAC
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