Nähert sich eine Wespe, verfallen viele in Panik. Die Stiche der Insekten sind wirklich schmerzhaft – bei Allergien können sie sogar lebensbedrohlich sein. Dennoch ist es nicht immer eine gute Ideen Wespen zu töten. Die Strafen dafür variieren je nach Situation und bedeuten Bußgelder. In einem Bundesland sind es bis zu 65.000 Euro.
Wespen töten: Sind Strafen immer fällig?
In Deutschland ist es untersagt Wespen zu töten. Das gilt für einige Arten besonders, da diese auf der roten Liste und damit unter Naturschutz stehen. Wer nun glaubt, dass man diese Arten ohnehin nicht erkennen und daher sicher vor Strafe sei, irrt. Zusätzlich richtet sich das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) generell an „wildlebende Tiere“. In Paragraf 39 heißt es:
„Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“
§ 39 BNatSchG
Das bedeutet also: Wespen töten ist tabu. Auch das Entfernen oder Ausräuchern von Nestern wäre hiermit untersagt. Ein anderer Fall liegt natürlich vor, wenn ein Kammerjäger oder eine Kammerjägerin diese Maßnahme als notwendig erachtet. Sonst gilt: Wer die Insekten dennoch umbringt, hat mit hohen Strafen zu rechnen.
Strafen für das Insekten-Morden
Die Gebühren für das Töten von Wespen unterscheiden sich je nach Bundesland. Diese Angaben stammen aus dem Bußgeldkatalog und geben stets die Obergrenze an. Wie teuer es wirklich für dich werden kann, hängt stets vom Einzelfall ab. Hinzu kommt, dass die Strafe bei besonders geschützten Wespenarten noch einmal höher ausfällt.
Ohne vernünftigen Grund fangen, verletzen, oder töten
Bundesland | Bußgeld | Bußgeld (besonders geschützte Wespenart) |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 € | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 13.000 € | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Ohne vernünftigen Grund Fortpflanzungs- oder Ruhestätte beschädigen oder zerstören
Bundesland | Bußgeld | Bußgeld (besonders geschützte Wespenart) |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 € | Bis zu 50.000 € |
Bayern | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Berlin | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Brandenburg | Bis zu 13.000 € | Bis zu 65.000 € |
Bremen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hamburg | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Hessen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 € | Bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 € | Bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 € | Bis zu 5.000 € |
Saarland | Bis zu 10.000 € | Bis zu 10.000 € |
Sachsen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Thüringen | Bis zu 5.000 € | Bis zu 50.000 € |
Einzige Ausnahme stellen übrigens Allergiker*innen dar. Wenn diese Wespen töten, dann haben sie einen „vernünftigen Grund“, wie das Gesetz regelt. Eine Strafe droht hier also nicht.
Quelle: Bußgeldkatalog
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