Dass es im Straßenverkehr bei Vergehen zu Bußgeldern kommt, ist gut so. Fehlverhalten und vor allem gefährdendes Vorgehen sollten in jedem Fall geahndet werden. Aber auch wer diese Dinge tut, muss gutes Geld zahlen.
#1 Schräges Überqueren der Straße
Laut Bußgeldkatalog für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es ein Vergehen, die „Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs“ zu überqueren. Das kann dich fünf Euro kosten, oder auch 10 Euro, solltest du dabei einen Sachschaden verursachen.
Lesetipp: Dieses Verkehrsschild betrifft auch Fußgänger*innen
#2 Falsches Gassigehen
Wer sich selbst nicht bewegen, aber seinem Hund den Auslauf dennoch nicht versagen möchte, könnte auf die Idee kommen, ihn neben dem Auto laufen zu lassen. Für das Vergehen, ein Tier vom Kfz aus zu führen, wird laut Paragraph 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings ein Bußgeld von fünf Euro verhängt.
Interessant: Das gilt im übrigen nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde, Kühe und alle anderen Tiere.
#3 Freihändiges Fahrradfahren
Wie unter anderem der ADFC (der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club) erklärt, ist es in Deutschland tatsächlich offiziell nicht erlaubt, ohne Hände am Lenker zu fahren. Dadurch sei die Kontrolle über das Fahrrad nicht mehr gegeben, wodurch ein Risiko für andere sowie Unfälle besteht. Das Bußgeld dafür beträgt fünf Euro.
Interessant: Wer immerhin eine Hand zum Steuern benutzt, wird nicht belangt, sofern du das Rad dabei kontrollieren kannst.
#4 Parken mit dem Cabrio
Mit offenem Verdeck zu parken, kann nicht nur im Fall von plötzlichem Regen ärgerlich sein. Denn, so berichtet WELT, auch ein Bußgeld von 15 Euro kann in diesem Fall fällig werden. Ist das Auto ohne Dach nämlich nicht richtig abgeschlossen oder die Scheiben sind noch unten, gilt das als Vergehen. Die Absicherung des Fahrzeugs gegen unberechtigte Benutzung ist Pflicht.
Lesetipp: Das kostet beim Parken noch ein Bußgeld
#5 Keine Handbremse am Fahrrad
2014 berichtete Focus, dass ein einarmiger Mann in Köln ein Bußgeld zahlen musste, weil er keine Handbremse an der Stelle montiert hatte, an dem seine Hand fehlt. Obwohl es in diesem Fall aufgrund falscher Beurteilung der Polizei – der Radfahrer hatte die Bremse lediglich von der linken auf die rechte Seite montiert – zu einem Bußgeld kam, kann es generell geahndet werden, sollte ein Fahrrad nicht über zwei unabhängige Bremsen verfügen.
Bei einer Verkehrskontrolle droht dann ein Verwarngeld von zehn Euro.
Quellen: Bußgeldkatalog, ADFC, WELT, Focus
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