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Auto, Fahrrad und Fußgänger: Wer das tut, zahlt bis zu 15 Euro Strafe

Es gibt überraschend viele Bußgelder für Vergehen, von denen die meisten nicht einmal wissen. Darunter auch sehr ungewöhnliche Beispiele.

Mann hat Knöllchen am Auto
© Getty Images/ Paolo Cordoni

Bußgelder im Verkehr: Top 3

Im Straßenverkehr drohen bei diversen Vergehen Bußgelder. Diese können allerdings je nach Art des Verstoßes schnell enorm ansteigen. Wir zeigen dir die Top 3 der teuersten Verstöße im Straßenverkehr.

Dass es im Straßenverkehr bei Vergehen zu Bußgeldern kommt, ist gut so. Fehlverhalten und vor allem gefährdendes Vorgehen sollten in jedem Fall geahndet werden. Aber auch wer diese Dinge tut, muss gutes Geld zahlen.

#1 Schräges Überqueren der Straße

Laut Bußgeldkatalog für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es ein Vergehen, die „Fahrbahn nicht auf kürzestem Weg, an nicht vorgesehener Stelle oder ohne Beachtung des restlichen Verkehrs“ zu überqueren. Das kann dich fünf Euro kosten, oder auch 10 Euro, solltest du dabei einen Sachschaden verursachen.

Lesetipp: Dieses Verkehrsschild betrifft auch Fußgänger*innen

Mann überquert Straße
Wer die Straße falsch überquert, muss mit einem Bußgeld rechnen. © Getty Images/Maskot

#2 Falsches Gassigehen

Wer sich selbst nicht bewegen, aber seinem Hund den Auslauf dennoch nicht versagen möchte, könnte auf die Idee kommen, ihn neben dem Auto laufen zu lassen. Für das Vergehen, ein Tier vom Kfz aus zu führen, wird laut Paragraph 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allerdings ein Bußgeld von fünf Euro verhängt.

Interessant: Das gilt im übrigen nicht nur für Hunde, sondern auch für Pferde, Kühe und alle anderen Tiere.

Hund im Auto
Den Hund vom Auto aus Gassi zu führen, ist verboten. © DANE – stock.adobe.com

#3 Freihändiges Fahrradfahren

Wie unter anderem der ADFC (der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club) erklärt, ist es in Deutschland tatsächlich offiziell nicht erlaubt, ohne Hände am Lenker zu fahren. Dadurch sei die Kontrolle über das Fahrrad nicht mehr gegeben, wodurch ein Risiko für andere sowie Unfälle besteht. Das Bußgeld dafür beträgt fünf Euro.

Interessant: Wer immerhin eine Hand zum Steuern benutzt, wird nicht belangt, sofern du das Rad dabei kontrollieren kannst.

Fahrradfahrer ohne Hände am Lenker
Wer freihändig Fahrrad fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. © JoergSteber – stock.adobe.com

#4 Parken mit dem Cabrio

Mit offenem Verdeck zu parken, kann nicht nur im Fall von plötzlichem Regen ärgerlich sein. Denn, so berichtet WELT, auch ein Bußgeld von 15 Euro kann in diesem Fall fällig werden. Ist das Auto ohne Dach nämlich nicht richtig abgeschlossen oder die Scheiben sind noch unten, gilt das als Vergehen. Die Absicherung des Fahrzeugs gegen unberechtigte Benutzung ist Pflicht.

Lesetipp: Das kostet beim Parken noch ein Bußgeld

Frau steigt in ihr Cabrio
Bußgeld kann es geben, wenn das Cabrio mit offenem Verdeck parkt. © rh2010 – stock.adobe.com

#5 Keine Handbremse am Fahrrad

2014 berichtete Focus, dass ein einarmiger Mann in Köln ein Bußgeld zahlen musste, weil er keine Handbremse an der Stelle montiert hatte, an dem seine Hand fehlt. Obwohl es in diesem Fall aufgrund falscher Beurteilung der Polizei – der Radfahrer hatte die Bremse lediglich von der linken auf die rechte Seite montiert – zu einem Bußgeld kam, kann es generell geahndet werden, sollte ein Fahrrad nicht über zwei unabhängige Bremsen verfügen.

Bei einer Verkehrskontrolle droht dann ein Verwarngeld von zehn Euro.

Handbremse am Fahrrad
Fehlen die richtigen Fahrradbremsen, droht ein Bußgeld. © peopleimages.com – stock.adobe.com

Quellen: Bußgeldkatalog, ADFC, WELT, Focus

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