Wir alle verwenden jeden Tag Emojis, oftmals um uns längere Texte oder Reaktionen zu ersparen. Unter manchen Umständen kann dies allerdings unerwartete und kostspielige Folgen haben, wie ein Fall in Kanada zeigt.
Daumen-hoch-Emoji ausreichend für Vertragsabschluss
Ein kanadischer Richter hat entschieden, dass das Senden eines Daumen-nach-oben-Emojis jetzt als rechtsverbindlicher Vertrag gelten kann. Das berichtet neben anderen Medien unter anderem t-online unter Berufung auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Hintergrund ist ein juristischer Fall, in dem es um den Landwirt Chris Achter aus Swift Current, Saskatchewan geht. Dieser hatte 2021 unwissentlich durch das Emoji einen Vertrag über den Verkauf von 87 Tonnen Flachs an den Getreidekäufer Kent Mickleborough abgeschlossen. Mickleborough unterzeichnete den Vertrag für das Geschäft und schickte ein Bild davon per SMS an Achter mit der Aufschrift „Please confirm flax contract“ (Bitte bestätigen Sie den Flachsvertrag), so die Gerichtsunterlagen. Achter antwortete darauf mit einem Daumen-nach-oben-Emoji.
Als Achter den Flachs nicht an Mickleborough schickte, reichte der Getreidekäufer Klage ein, da er Achters Daumen-hoch-Emoji für eine Zustimmung zum Vertrag hielt. Richter T.J. Keene vom Court of King’s Bench in Swift Current, Saskatchewan, stimmte dem zu und entschied am 8. Juni, dass das von Achter gesendete Daumen-hoch-Emoji als Zustimmung zum Vertrag galt. Keene ordnete an, dass Achter Mickleborough 82.200 kanadische Dollar, umgerechnet also rund 56.000 Euro, zu zahlen habe.
Emoji war eigentlich als Empfangsbestätigung gedacht
Mickleborough hatte die Daumen-hoch-Antwort als eine Vereinbarung zwischen ihm und Achter betrachtet: „Zu der Zeit habe ich dies so verstanden, dass Chris dem Vertrag zustimmt und dies seine Art war, diese Zustimmung zu signalisieren“, zitiert ihn USA Today. Im Gegensatz dazu erklärte Achter in einer eidesstattlichen Erklärung, dass er nicht beabsichtigte, das Emoji als Unterschrift oder Zustimmung zum Vertrag zu verstehen.
„Ich bestätige, dass das Daumen-nach-oben-Emoji lediglich bestätigt hat, dass ich den Flachsvertrag erhalten habe. Es war keine Bestätigung, dass ich mit den Bedingungen des Flachsvertrags einverstanden bin. Die vollständigen Bedingungen des Flachsvertrags wurden mir nicht zugesandt, und ich ging davon aus, dass der vollständige Vertrag per Fax oder E-Mail folgen würde, damit ich ihn prüfen und unterschreiben konnte.“
Chris Achter (via USA Today)
In den Augen des Richters zählte diese Argumentation allerdings nicht. Der Fall sei zwar ’neuartig‘, das Gericht sollte jedoch nicht versuchen, die Entwicklung von Technologie und allgemeinem Sprachgebrauch aufzuhalten, erklärte er. Gerichte müssten bereit sein, sich neuen Herausforderungen zu stellen, die sich aus der Verwendung von Emojis ergeben können, sagte Keene weiter.
Quellen: t-online, USA Today
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