Veröffentlicht inDigital Life

Langsames Internet: Die Verbraucherzentrale fordert nun 15 Euro Schadensersatz

Über langsames Internet ärgert sich jeder. Liefert dein Anbieter nicht die vertraglich festgelegte Datenrate, sollte dir eine Entschädigung zustehen. Das fordert nun die Verbraucherzentrale.

Eine Frau sitzt am Tisch und schreibt auf ihrem Laptop.
© Suphakant - stock.adobe.com

WLAN nachts abschalten? So viel Strom sparst du dadurch

Ganz Deutschland versucht Geld zu sparen, wo es nur geht. Auch durch das Abschalten des WLAN-Routers kann man Strom und damit bares Geld sparen.

Laut deutschem Verbraucherrecht hast du ein Anrecht auf Entschädigung, wenn dein Internet zu langsam ist. Doch dir dein Geld vom Internetanbieter wiederzuholen, ist umständlich und daher oft erfolglos. Deshalb fordern Verbraucherschutzbeauftragte nun gesetzliche Reformen.

Zu langsames Internet? So holst du dir Geld zurück

Eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes hält fest, dass Internetprovider verpflichtet sind, Verbrauchenden bei zu langsamen Internet finanzielle Entschädigung zu leisten. Das Gesetz gilt schon seit Dezember 2021, dennoch konnten bislang nur wenige Kundinnen und Kunden davon profitieren. Die Schritte, um dir deinen rechtmäßigen Preisnachlass beim Anbieter einzuholen, seien unnötig kompliziert, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV).

Um dir deinen rechtmäßigen Schadensersatz beim Internetanbieter einzuholen, bist du zunächst in der Bringschuld. Per Gesetz musst du nämlich deinem Provider stichhaltige Beweise liefern, dass du im entsprechenden Monat nicht die im Vertrag festgehaltene Datenrate nutzen konntest. Hierfür stellt dir die Bundesnetzagentur mit breitbandmessung.de ein nützliches Tool zur Verfügung. Mit ihm kannst du die Stärke und Stabilität deiner Verbindung testen.

Das Messprotokoll legst du dann deinem Anbieter vor. Doch hier kann er sich ein Schlupfloch zu Nutze machen, um sich die Rückzahlung zu sparen. Rechtlichen Anspruch hast du nämlich nur, wenn du mindestens 30 Tests in einem gewissen zeitlichen Abstand in unter 14 Tagen durchgeführt hast. Unnötig kompliziert und unfair, urteilt der VZBV.

Schwaches Internet: Eine aktuelle Studie verglich die Qualität der weltweiten Internetverbindung – Deutschlands Platzierung könnte dich überraschen.

15 Euro zurück: Das fordert die VZBV

Doch selbst wenn du die Bedingungen erfüllst, heißt das noch lange nicht das du eine Rückzahlung in angemessener Höhe erhältst. Laut Bericht der VZBV berechnen viele Anbieter „die Minderungshöhe intransparent und zu gering“. Auch dass Internetkundinnen und -kunden gar keine Rückerstattung erhielten, meldet der Verband.

Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen, fordert der VZBV nun eine weitreichende Reform des Telekommunikationsgesetzes. Eine ihrer Bedingungen: Eine neue Preisminderungspauschale von 15 Euro pro Monat bei zu langsamen oder instabilen Internet.

Quellen: Bundesamt für Justiz, Bundesverband der Verbraucherzentralen

Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in der Ukraine. Hier kannst du den Betroffenen helfen.

Du willst mehr von uns lesen? Folge uns auf Google News.