Wer eine FritzBox für ein stabiles WLAN-Netz oder sogar ein ganzes Smart Home nutzt, dürfte mit dieser Nachricht erst einmal aufatmen: AVM versucht, das drohende Verkaufsverbot für seine modernsten Modelle mit einem Update doch noch abzuwenden.
FritzBox: Das könnte die Huawei-Klage für AVM bedeuten
Bereits vor einiger Zeit verklagte der chinesische Internetriese Huawei den FritzBox-Hersteller AVM. Der Vorwurf war (und ist), dass AVM Technologie von Huawei für seine eigenen Produkte benutzt habe. Es handelt sich also um einen Patentstreit. Die Folgen eines rechtskräftigen Urteils gegen den deutschen Konzern wären gravierend: Die meisten der modernsten Router-Modelle müssten sofort aus dem Verkauf gezogen und vernichtet werden. Wer allerdings bereits einen Router erworben hat, dürfte diesen dennoch weiter benutzen. Vorerst ist der FritzBox-Betreiber allerdings in die Berufung gegangen.
Nun scheint man bei dem Unternehmen der Meinung zu sein, dass der rechtliche Weg nicht ausreichen könnte. Daher wird derzeit noch ein zweiter Versuch gewagt, die FritzBox gegen das Verkaufsverbot zu schützen. Wie heise online schreibt, gibt es ein überraschendes Update für zahlreiche Router, welches in der Tat versuchen soll, die Grundlage für den Patentstreit zu eliminieren.
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Neues Update soll Schutz bewirken – und noch mehr
Offiziell hatte der Hersteller diesen Grund für das FritzBox-Update gar nicht angegeben, erst auf Nachfrage von heise online kam dann die Bestätigung. Offiziell heißt es in den Notizen, dass unter anderem „Stabilität und Sicherheit“ im System erhöht worden seien. Darüber hinaus gibt AVM dort an, dass zahlreiche weitere Bugs und Ungenauigkeiten korrigiert und aktualisiert wurden. So wurden beispielsweise „Probleme“ bei der Kindersicherung behoben oder ein kurioser Bug, bei dem Geräte mit einem Punkt im Namen nicht mehr umbenannt werden konnten, korrigiert.
Den Schutz vor dem Gerichtsurteil soll dabei vor allem ein spezifischer Punkt im Update bieten. So heißt es dort, dass eine Änderung der „Anpassung von Signalisierungsfeldern bei Wi-Fi-6“ vorgenommen worden sei. Um genau diese Funktion dreht es sich bei dem Rechtsstreit. Es ist allerdings unklar, inwieweit das Update die fraglichen FritzBox-Modelle davor schützen kann, im schlimmsten Fall doch zurückgerufen zu werden.
Quellen: Caschys Blog, heise online
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