Wer zum Handy am Steuer greift, kann bereits jetzt mit einem empfindlichen Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen. Allerdings könnte sich dies bald noch verschärfen. Fachleute des Verkehrsgerichtstags in Goslar schlagen vor, dass die Nutzung von Handys am Steuer in Zukunft als kriminelle Handlung betrachtet werden sollte. Damit würde das Fehlverhalten nicht länger nur als einfache Ordnungswidrigkeit angesehen werden, sondern könnte im schlimmsten Fall sogar zu einer Haftstrafe führen.
Handy am Steuer: Im schlimmsten Fall droht Gefängnis
Der Verkehrsgerichtstag schlägt vor, die Handynutzung in den Katalog der sogenannten „Todsünden“ im Straßenverkehr aufzunehmen, wie der Spiegel berichtet. Bisher umfasst dieser Katalog Verstöße wie das Missachten der Vorfahrt oder falsches Überholen. Eben solche Verstöße, die schwerwiegende, mitunter sogar tödliche Folgen im Straßenverkehr haben können.
Die geplante Änderung betrifft vor allem Situationen, in denen das Handy am Steuer „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ genutzt wird. Kommt es dabei zu einer Gefährdung von Menschenleben oder bedeutenden Sachwerten, könnte dies strafrechtliche Konsequenzen haben. Expert*innen verweisen auf die steigende Zahl von Unfällen, bei denen Ablenkung eine Rolle spielt.
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Nicht das einzige Vergehen im Visier
In der Praxis könnte die Umsetzung allerdings schwierig werden. Sowohl Anwält*innen als auch Unfallforscher*innen betonen dabei, dass es in der Praxis schwerfallen könnte, den Verstoß eindeutig zu belegen. Trotzdem setzen sich die Fachleute für strengere Regeln ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Neben dem Handy am Steuer sollen auch andere Vergehen neu bewertet werden. Dazu gehört das Missachten von Fußgänger*innen beim Abbiegen oder falsches Verhalten an Baustellen und Unfallstellen. Ziel ist es, die Gefahren im modernen Straßenverkehr besser zu erfassen und präventiv gegenzusteuern.
Ob und wann die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags in geltendes Recht umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit wurden viele Vorschläge jedoch von der Politik aufgegriffen und gesetzlich verankert.
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Quelle: Spiegel
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