Ein Generalanwalt des Gerichtshofs war bereits im Oktober zu dem Schluss gekommen, dass der Fall noch einmal vom EU-Gericht aufgerollt werden müsse. Das EuGH folgt häufig – aber nicht immer – dem Gutachten des Generalanwalts.
Urteil wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch Intel
Die Kommission hatte das Bußgeld von 1,06 Milliarden Euro im Jahe 2009 verhängt, weil Intel eine dominante Marktposition missbraucht habe. Der Konzern scheiterte 2014 beim EU-Gericht mit einer Klage dagegen und ging in Berufung beim EuGH.
Nach Erkenntnissen der Kommission hatte Intel von 2002 bis 2007 Computerhersteller mit Rabatten dazu bewegt, Chips des Konzerns statt Prozessoren des Konkurrenten AMD zu kaufen. Außerdem habe der Chip-Gigant Zahlungen an die Elektromarkt-Kette Media-Saturn an die Bedingung geknüpft, dass sie nur Computer mit Intel-Prozessoren verkaufe.
Intels Beschwerde als nicht gedeckt betrachtet
EuGH-Gutachter Nils Wahl sah in der Entscheidung des EU-Gerichts Rechtsfehler unter anderem bei der Beurteilung der Rabatte. Daher müsse es „die tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen des Verhaltens von Intel auf den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts“ noch einmal prüfen. Zugleich fand Wahl Intels Beschwerde gegen die Höhe der Geldbuße nicht gedeckt.