Das neue Tesla-Werk, das derzeit im märkischen Grünheide entsteht, sorgt schon seit Monaten für Aufsehen. Immer wieder kommt es zu Debatten, verfahrenstechnischen Problemen und sogar Baustopps der Tesla Gigafactory Berlin-Brandenburg (auch Giga Berlin und Gigafactory 4. Scheinbar mitunter aus Frust über diesen langwierigen Prozess unterstützt Tesla nun offiziell eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die deutsche Bundesregierung.
Update: Bundesregierung bezieht Stellung
Nachdem sich Tesla eingeklinkt hatte, um der Klage des DUH beizupflichten, hat sich nun auch der Mittelstandbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU), geäußert. „Ich kenne derzeit kein anderes Projekt, für das auf allen Ebenen so viel getan wurde, um eine schnelle Realisierung zu gewährleisten wie für das Vorhaben Tesla“, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium dem Handelsblatt. „Ich hoffe sehr, dass das bei Tesla auch anerkannt wird.“
Damit widerspricht Bareiß den Kritikpunkten des US-amerikanischen Autobauers aber nur bedingt. Denn wenngleich der Genehmigungsprozess relativ schnell verlaufen mag, ist doch nicht wegzureden, dass er absolut gesehen ausgesprochen viel Zeit in Anspruch nimmt. Damit handelt es sich bei Teslas Gigafabrik bei Berlin lediglich um ein weiteres Beispiel dafür, an welchen Schrauben des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts noch gedreht werden könnte, um Prozesse wie diese zu optimieren.
So berichteten wir zuvor über Teslas Einwurf:
Teslas Gigafactory: Finale Genehmigung steht aus
In der Vergangenheit geriet die DUH immer wieder durch ihre Abmahnpraktiken, Industriekooperationen und vergleichbare Eklats in die Kritik. Ebendiese Organisation reichte bereits im März 2021 beim Oberverwaltungsgericht in Berlin eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung ein und verlangte darin mitunter die „Einhaltung der Klimaziele in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft“. Teslas Gigafactory bei Berlin ist davon nur indirekt betroffen.
In dem zehnseitigen Brief, den der brandenburgische Ableger des US-Autobauers beim Oberverwaltungsgericht hinterließ, betont das Unternehmen, Deutschland habe in Zuge der Energiewende bereits „einen wichtigen Beitrag geleistet“. Dazu und zum Engagement für die „Umstellung seiner Automobilindustrie“ im Kontrast „stammen aber die deutschen Genehmigungs- und Planungsprozesse aus einer Zeit, in der diese Anliegen weniger dringlich erschienen“.
Das schrecke „notwendige Investitionen in saubere Energieprojekte und Infrastruktur ab und macht es für Deutschland praktisch unmöglich, seine Klimaziele zu erreichen“, zitiert die Welt aus dem Schreiben. Auch beklagt sich das Unternehmen, „dass es 16 Monate nach Beantragung der Genehmigung noch immer keinen Zeitplan für die Erteilung der endgültigen Genehmigung“ gebe.
Tesla erklärt sich zum Freund des Gerichts
Sich selbst bezeichnet Tesla im Rahmen des Schreibens als „Amicus Curiae“, also „Freund des Gerichts“. Dabei handelt es sich im US-amerikanischen Rechtssystem um eine oder mehrere unbeteiligte Personen, die zu wichtigen Fragen eines Rechtsstreits Stellung beziehen können. In einigen Fällen kann dies sogar die Rechtssprechung beeinflussen – nicht so in Deutschland.
So schlägt sich der Autobauer in seinem Kampf für die Tesla Gigafactory bei Berlin nicht nur auf die Seite des kontroversen Klägers – was für viele bereits als Eklat genügt – sondern gibt zudem einen mehr oder minder zwecklosen Zehn-Punkte-Plan ab, der sich in Teilen sogar selbst widerspricht. Der Welt zufolge fordere der Konzern zwar die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, schlage aber zugleich Ergänzungen vor, die das genaue Gegenteil bewirken würden.
Abzuwarten bleibt weiterhin, ob die finale Genehmigung für Teslas Gigafactory Berlin-Brandenburg kommt oder die Fabrik wie das Tesla-Werk im niederländischen Tilburg dichtmachen muss.