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Gehalt als Beamter: So viel verdient man wirklich

Das Gehalt als Beamter oder als Beamtin kann sich durchaus sehen lassen. Zudem winken noch viele weitere Vorteile.

Mann im Anzug sitzt am Computer
© Getty Images/CihatDeniz

Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Über Beamtinnen und Beamte kursieren viele Klischees, darunter das Vorurteil, sie würden nur die notwendigste Zeit arbeiten und dafür viel Geld erhalten. Doch wie hoch ist eigentlich das Gehalt einer Beamtin bzw. eines Beamten? Wir haben die Antwort.

Gehalt eines Beamten richtet sich nach der Besoldungsgruppe

Das Gehalt im öffentlichen Dienst wird anhand von Besoldungsgruppen festgelegt, ähnlich wie bei der Bundeswehr. Es gibt insgesamt 37 Besoldungsgruppen, die in vier Besoldungsordnungen (A3 bis A16, B1 bis B11, R1 bis R10 und W1 bis W3) unterteilt werden. Zur Letzteren Besoldungsgruppe gehören zum Beispiel Hochschullehrer*innen.

In der Regel sind Beamte der Besoldungsgruppe A zugeordnet. Um eine Übersicht über die Gehälter zu erhalten, bietet der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion (dbb) eine hilfreiche Besoldungstabelle. Das Grundgehalt ist in Stufen gestaffelt, wobei eine Gehaltssteigerung nach bestimmten Zeiträumen möglich ist. Eine Beförderung ist also nicht zwingend erforderlich, um mehr zu verdienen.

Job im öffentlichen Dienst – das sind die Vorteile

Hat man einmal eine Stelle im öffentlichen Dienst ergattert, heißt es: aufatmen. Denn in den meisten Fällen sind Beamte und Beamtinnen vor einer Kündigung geschützt – was langfristige berufliche Sicherheit und Stabilität bedeutet.

Dabei unterscheidet man im öffentlichen Dienst zwischen Beamt*innen und Angestellt*innen. Beamt*innen sind in der Regel von der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung befreit und leisten meist nur geringe Beiträge zur privaten Krankenversicherung, wie oeffentlicher-dienst-news.de berichtet. Im Gegensatz dazu zahlen Angestellte in die Rentenversicherung ein und erhalten in der Regel eine Vergütung gemäß Tarifvertrag.

Bei den Besoldungsgruppen gibt es regionale Unterschiede:

Die Bezahlung der Beamt*innen im öffentlichen Dienst richtet sich nach der Einstufung in die jeweilige Besoldungsgruppe. Zusätzlich gibt es auch regionale Unterschiede in den Bundesländern. Beispielsweise werden in Bayern höhere Gehälter gezahlt als in Berlin, da die Lebenshaltungskosten im Süden in der Regel höher sind. Das Nachrichtenportal merkur.de liefert einige Beispiele für monatliche Gehälter in verschiedenen Besoldungsgruppen:

BesoldungsgruppeStelle/BerufEntgeld in Euro (Brutto)
A2Oberamtsgehilfe, Schaffner, Wachmeister2.216 bis 2.511
A7Krankenpfleger, -schwester, Kriminalmeister, Justizvollzugsbeamter2.538 bis 3.201
A9Kriminalhauptmeister, Oberpfleger, -schwester, Polizeikommissar2.897 bis 3.754
A12Amtsanwalt, Polizeihauptkommissar, Fachlehrer, Konrektor, Lehrer (Leiter einer Grund-, Hauptschule)3.801 bis 5.166
A13Lehrer, Rektor, Studienrat, Erster Kriminalhauptkommissar4.457 bis 5.731
A14Arzt, Chefarzt, Schulrat, Pfarrer4.584 bis 6.233
W2 und W3Professoren (Kunsthoch-, Fachhochschule, Päd. Hochschule, Universität)6.085 bis 7.756

Quelle: Deutscher Beamtenbund und Tarifunion, oeffentlicher-dienst-news.de, merkur.de

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